Phänomene der Natur

Phänomene der Natur

Liebe Leser,
das männliche Ferkel, die arme Sau, darf in Deutschland nach wie vor ohne Betäubung kastriert werden. Damit sollte eigentlich Anfang 2019 Schluss sein – vielleicht aber doch nicht.

Es ist wahrscheinlich, dass viele Verbraucher gar nicht wissen oder wissen wollen, dass männliche Mastschweine kastriert werden - und zwar in der Regel ohne Betäubung. Bei rund 20 Millionen der kleinen Schweinchen macht es pro Jahr ohne großes Tamtam schnipp, schnapp, Hoden ab. Wieso? Bei bis zu zehn Prozent der männlichen, geschlechtsreifen Sauen kann es durch das Geschlechtshormon Androstenon und eine Substanz namens Skatol, zu einem unangenehmen Geruch beim Fleisch kommen. Mit dieser betäubungslosen Kastration sollte bald Schluss sein – wieder mal.

Eine besonders treffende Zusammenfassung der Geschehnisse bietet meiner Ansicht nach eine Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 4. Oktober. Unter der Überschrift „Bundesregierung missachtet einmal mehr Staatsziel Tierschutz und tritt Tierschutz mit Füßen“ heißt es: „In Deutschland werden etwa 20 Millionen männliche Ferkel jedes Jahr ohne jegliche Betäubung kastriert – aus rein ökonomischen Gründen. 2012 ist endlich ein Verbot dieser schmerzhaften Praxis beschlossen worden, zunächst zum 31. Dezember 2016, dann mit Rücksicht auf die Landwirtschaft, zum 31. Dezember 2018. Nun will die CDU/CSU-SPD Koalition im Bund die Betäubungspflicht für die Kastration von Ferkeln nochmals um zwei Jahre verschieben. Damit setzt sie sich einmal mehr über ein tierfreundliches Votum des Bundesrates hinweg. Dieser hatte ein Verschieben gerade ausdrücklich abgelehnt. Die hessische Landestierschutzbeauftragte führt dazu heute in Wiesbaden aus: ‚Die Koalition aus CDU/CSU und SPD verrät zum Welttierschutztag nicht nur die Tiere, sondern auch ihre eigenen Ausführungen aus dem Jahre 2012. Da hatten nämlich die gleichen Parteien zu Recht festgestellt, dass die Durchführung des Eingriffs ohne Betäubung für das Ferkel mit Schmerzen verbunden ist. Gemäß Paragraf 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen. Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Kastration Schmerzen zuzufügen, besteht daher nicht mehr. Nach dieser klaren Aussage kümmerte sich jahrelang weder die Agrarlobby noch die Koalition stringent um das Thema. Wenige Monate vor Beginn des Verbotes aber begann die Agrarlobby Druck aufzubauen, da ihr die tierschutzgerechten Methoden zu umständlich und zu teuer erscheinen. Schon knickt die Koalition ein. Den Schmerz, den die Ferkel nun noch weiter bei der Kastration fühlen, würde wohl niemand dieser politisch Verantwortlichen seinem Hund oder seiner Katze antun ...‘“

Schon vor zehn Jahren, also im Jahr 2008, hatten sich der Deutsche Bauernverband sowie die Verbände der Fleischwirtschaft und des Einzelhandels in der Düsseldorfer Erklärung auf folgendes Bestreben geeinigt: „Ziel ist es, unter Ausschluss jeglicher Risiken für die Verbraucher und die Tiere auf die Kastration gänzlich verzichten zu können.“

„Impfung gegen Ebergeruch – tierschutzfachlich der beste Weg“, überschreibt das Friedrich-Löffler-Institut, seines Zeichens Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, eine Empfehlung vom 21. September. Die männlichen Schweine werden bei der Impfung zweimal in definiertem Abstand vom Landwirt geimpft. Die verabreichte Substanz regt das Immunsystem des geimpften Tieres dazu an, mit Hilfe von Antikörpern die Produktion des Geschlechtshormons Androstenon zu minimieren. Zudem werde der Abbau des stinkenden Skatols beschleunigt. Die Belastung der Tiere durch die Impfung sei vergleichsweise gering. Bei dieser sogenannten Immunokastration würden zudem Probleme wie Kämpfe und Aufreiten, die bei der Ebermast vorkommen können, deutlich reduziert. „In Abwägung der Belastungen für die Tiere ist aus tierschutzfachlicher Sicht die Impfung gegen Ebergeruch daher die mit Abstand geeignetste Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration“, schreiben die Experten des Löffler-Instituts. Es gebe zwar auch Argumente gegen die Impfung. „Diese haben aber nichts mit Tierschutz zu tun.“ Das wohl häufigste Argument sei die Befürchtung, dass Verbraucher Fleisch von geimpften Tieren ablehnen. Wissenschaftlich sei eine Ablehnung nicht haltbar: Im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit sei der Impfstoff unbedenklich, da er nur nach Injektion wirksam wird und bei oraler Aufnahme im Verdauungstrakt vollständig abgebaut wird, so das Bundesforschungsinstitut. Probleme bei der Impfdurchführung könnte sein, dass für kleinere Betriebe die getrenntgeschlechtliche Haltung, die eine Impfung erleichtert, Schwierigkeiten bereitet. Aktuell könne der Eindruck entstehen, dass das hochstilisierte ‚Skandal-Potenzial‘ von Fleisch geimpfter Schweine überwiegend aus der Landwirtschaft und den Schlachtunternehmen in den Vordergrund gestellt wird, heißt es in der Stellungnahme des Löffler-Instituts weiter.

Dies sei angesichts der Vorteile des Verfahrens aus tierschutzfachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen. Die Landwirtschaft und Schlachtunternehmen sowie die Handelsunternehmen stünden in der Verantwortung. Diese „sollten sich deutlicher als bisher und umfassend zur Abnahme des Fleisches von immunokastrierten Tieren verpflichten“. Die Politik sollte die Aufklärung der Verbraucher nachhaltig unterstützen. In Sachen Kosten sei die Impfung gegen Ebergeruch laut mehrerer Studien und Praxiserfahrungen zumindest kostenneutral beziehungsweise habe sogar einen Kostenvorteil gegenüber anderen Alternativen, da geimpfte Tiere eine bessere Zunahme und Futterverwertung zeigen als chirurgisch kastrierte Tiere, schreibt das Löffler-Institut. Bei der Impfung verschieben sich jedoch die Kosten der Kastration vom Ferkelproduzenten zum Mäster. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte hat sich Anfang Oktober für die Einberufung eines Improvac-Gipfels ausgesprochen.

Zum sogenannten vierten Weg, einer Lokalanästhesie durch den Landwirt, findet die hessische Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin deutliche Worte: „Keine tierschutzgerechte Alternativmethode und ausdrücklich inakzeptabel wäre aus Tierschutzsicht die Lokalanästhesie durch die Landwirte selbst, wie sie die Branche fordert. Dabei belegen verschiedene Studien, dass diese Methode zusätzliche Schmerzen und Stress verursacht und keine ausreichende Schmerzausschaltung während der Kastration bewirkt.“

„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Frist zu verlängern. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Ferkelzüchter im Land“, hatte Landesbauernpräsident Joachim Rukwied laut Medienberichten beim Landwirtschaftlichen Hauptfest in Stuttgart gesagt. „Wir erwarten nun, dass der Bundestag die Verschiebung umsetzt und schnellstmöglich die Lokalanästhesie für die Kastration ermöglicht.“ Nur mit praktikablen Verfahren könne die Ferkelaufzucht im europäischen Wettbewerb bestehen. Lange Transporte von importierten Ferkeln wären nicht im Sinne des Tierschutzes, heißt es weiter. Doch schon 2016 wurden rund elf Millionen Ferkel nach Deutschland importiert. Deutschland gilt mittlerweile als der weltweit größte Schweinefleischexporteur.

Der angepeilte Aufschub aus dem Ausstieg der betäubungslosen Ferkelkastration wird von Prof. Dr. Jens Bülte, Rechtswissenschaftler an der Universität Mannheim, als verfassungswidrig eingestuft. Ein Gutachten von Greenpeace vom Mai 2017 ist noch weiter gefasst und kommt zu dem Schluss, dass die in Paragraf 21 bis 30 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugelassene Haltung von Mastschweinen gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Es verletze die verankerte Pflicht zu einer angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung. Die zugelassene Haltung von Mastschweinen füge den Tieren aufgrund der massiven Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit Schmerzen, Leiden und Schäden zu, indem ihnen ein Lebensraum vorenthalten werde, der ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sei. Diese Haltungsform sei daher bundesrechtswidrig und verfassungswidrig.

Das Land Berlin hat unter anderem auf Basis dieses Gutachtens eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Mindesstandards in der Schweinehaltung in Vorbereitung, war gestern von einem Sprecher der Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz zu erfahren. Ich wünsche hierzu: viel Schwein!

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s.ruecker@vkz.de

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