Stuttgart - Mit einem Autokorso durch Stuttgart hat die IG Metall am 9. Juli für einen starken Sozialstaat und sichere Arbeitsplätze in der Region Stuttgart demonstriert. Diese Form des Protests erntete jedoch Kritik: Der ehemalige Grünen-Bezirksbeirat Peter Mielert bezeichnete den Korso angesichts der damaligen Hitzephase als das falsche Zeichen, obwohl er die Ziele begrüßte.
Die IG Metall verteidigte den Konvoi dagegen als bewusstes Symbol für die Bedeutung der Automobilindustrie und die Sorgen der Beschäftigten. Mit der Aktion wollte sie auf die Probleme der Branche in Deutschland aufmerksam machen.
Dabei ist ein Bezug zur Automobilindustrie für einen Autokorso nicht erforderlich: Er kann auch zu anderen Themen stattfinden. Juristisch gilt ein Autokorso allerdings als Versammlung und muss angemeldet werden. Die städtische Versammlungsbehörde weist wegen der besonderen Verkehrssituation in Stuttgart, der erhöhten Staugefahr und Belangen des Umweltschutzes Anmelder darauf hin, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, seine Meinung kundzutun. „Grundsätzlich unterliegt jedoch auch ein Autokorso der Versammlungsfreiheit“, sagt ein Stadtsprecher.
Autokorsos gelten – anders als spontane Fan-Korsos nach Fußballspielen – juristisch als Versammlungen. Sie müssen daher bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet werden, und zwar spätestens 48 Stunden vor Beginn des Autokorsos. Dabei müssen unter anderem ein Versammlungsleiter, Ort und Uhrzeit, die voraussichtliche Teilnehmerzahl sowie die zulässigen Versammlungsmittel benannt werden. Außerdem ist Ordnerpersonal vorzusehen. Grundsätzlich gilt die Versammlungsfreiheit für friedliche Teilnehmer ohne Waffen oder Vermummung. Sowohl bei Fahrradaufzügen als auch bei Autokorsos empfiehlt sich ein Vorlauf von ein bis zwei Wochen, da sonst die Strecke nicht korrekt geprüft werden kann. „Dies gilt insbesondere für die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde wegen etwaiger Baustellen oder bestehender Umleitungen“, sagt der Stadtsprecher. Ein Autokorso greift erheblich in den Verkehr ein und benötigt größeren Abstimmungsaufwand.
Die Person, die einen Autokorso anmeldet, kann Strecke, Start und Uhrzeit grundsätzlich frei bestimmen. Die Versammlungsbehörde prüft, ob aus Gründen der Sicherheit Abweichungen oder Auflagen erforderlich sind. Darüber hinaus können Auflagen erlassen werden, die zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich sind. Durchgehendes Hupen kann zum Beispiel verboten werden, um eine Dauerbeschallung zu vermeiden. Ebenso müssen die teilnehmenden Fahrzeuge den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Die Zahl der Fahrzeuge ist bei einem Autokorso grundsätzlich unbegrenzt. Eine Gebühr fällt ebenfalls nicht an. Die Kosten für eine Versammlung werden von der Allgemeinheit getragen. Am Sonntag, 9. August, hat eine Privatperson unter dem Motto „Für Iran“ einen Autokorso angemeldet. Die Uhrzeit und die genaue Streckenführung wird derzeit noch zwischen Versammlungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde und weiteren Sicherheitsbehörden abgestimmt. Wie schon beim Konvoi der IG Metall wird der Autokorso wohl am Parkplatz des Gazi-Stadions beginnen und enden.

