Kaum ist die Landtagswahl vorbei und eine Regierung für Baden-Württemberg gebildet, verabschiedet sich das Parlament in die Sommerpause. Der landespolitische Betrieb ruht im milden Licht der Normalität. Doch der Schein trügt. Nach den Aufwallungen des Wahlkampfes hat sich die Öffentlichkeit – so sich dieser Begriff auf eine fragmentierte Gesellschaft noch anwenden lässt – anderen Themen zugewandt. Grüne und christdemokratische Amtsträger erfreuen sich ihrer Wichtigkeit, die sich in Dienstwagen sowie allerlei helfenden Händen materialisiert. Das dämpft die Streitlust in der Koalition.
Gleichwohl ist die Demokratie im Land beschädigt – und dies in ihrem Kern: dem Parlament. Mögen Ministerpräsident Cem Özdemir und sein Vize Manuel Hagel auch kundtun, welch wunderbaren Vertrauensbeweis die Wählerschaft ihnen mit der Zweidrittelmehrheit im Landtag geschenkt habe: Sie deuten dies als Vertrauensbeweis für die politische Mitte. Diese Interpretation verdeckt allerdings, dass die Gewaltenteilung als zentrales demokratisches Prinzip mindestens geschwächt ist.
Denn die Koalitionsfraktionen sind der Regierung zuzurechnen. Übrig bleibt als Opposition die SPD, deren zehn Abgeordnete bei Grün-Schwarz auf eine Mischung aus Mitleid und Hochmut stoßen. Und dann ist da noch die AfD, die ihr eigenes Spiel treibt und kaum als konstruktive, der Demokratie verpflichtete Opposition durchgehen kann. Da hilft auch das Argument nicht, dass sie fast zwanzig Prozent der Wählerinnen und Wähler für sich gewann. Die Nazis waren einst auch gewählt worden; dies reichlich, wenn auch nicht mit absoluter Mehrheit.
Die Gründe für die Vorsicht im Umgang mit der AfD liegen auf der Hand: Die Partei wendet sich gegen die Staatsräson der Bundesrepublik, die sich als Garant dafür versteht, nie wieder deutsche Verbrechen zuzulassen, wie sie während der NS-Diktatur begangen wurden. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, proklamiert Artikel eins der Verfassung. Das ist der staatspolitische Kern der Erinnerungskultur, die von der AfD beständig torpediert wird.
Für die AfD ist der NS-Unrechtsstaat, der den furchtbarsten Krieg der Weltgeschichte vom Zaun brach, nur ein „Vogelschiss“. Stattdessen knüpfen Protagonisten der Partei habituell und rhetorisch an die NS-Ideologie an. Die Partei befeuert einen Nationalismus, der nur Unglück über Deutschland brachte, weil er das Land isolierte. Das Wurzelwerk der AfD reicht ins rechtsextreme Milieu. Die Partei sucht ihren Erfolg darin, das Schlechte im Menschen hervorzukehren; sie brutalisiert die Gemüter. Sie setzt nicht auf Argumentation, sondern auf Emotion – daher ihre Freude an rechtspopulistischen Lügenmedien. Die AfD zählt zu jenem europäischem Parteienspektrum, in dem freie Medien nichts gelten und Verfassungsgerichte, so sie Grundrechte auch gegen Wählermehrheiten verteidigen, demontiert werden. Das ist nicht die Welt des Grundgesetzes.
Für den Landtag bedeutet dies: Die Rechte der AfD-Fraktion sind zu achten. Zugleich aber gilt es, die demokratischen Institutionen zu schützen. Dafür trägt in gleicher Weise die Regierung mit ihrem obersten Repräsentanten, Ministerpräsident Cem Özdemir, Verantwortung. Im Ergebnis ergibt sich eine ungute Konstellation. Anstatt dass die Opposition im Landtag die Regierung kontrolliert, hält eine Landtagsmehrheit aus Grünen, CDU und SPD die AfD in Schach. Im Schatten dieser Konfrontation können die beiden Regierungsfraktionen versucht sein, die Früchte der Macht allzu lustvoll auszukosten. Es bleibt nur, die Augen offen zu halten – wachsam und in alle Richtungen.
