Stuttgart

Ultima Ratio ist nicht gleich Ultima Ratio

Politiker und Juristen verweisen auf gleiche Grundsätze, gehen aber unterschiedlich damit um.

  • Die AfD ist in Deutschland derzeit die Partei, die bei Umfragen am meisten Zustimmung erzielt.Foto: Imago/IlluPics

    Die AfD ist in Deutschland derzeit die Partei, die bei Umfragen am meisten Zustimmung erzielt.Foto: Imago/IlluPics

Stuttgart - Die Frage, ob die AfD zu verbieten sei, begleitet die Partei schon ihr halbes kurzes Leben lang. Unterschiedlich ist die Intensität der Diskussion. Nach dem Triumph in Sachsen-Anhalt ist das Thema wieder mal weit nach oben gerutscht. Politisch gesehen gibt es kaum einen dümmeren Zeitpunkt, um darüber zu reden. Eine Partei zu verbieten, die in einem Bundesland gerade rund 44 Prozent der Stimmen abgeräumt hat und die in Umfragen bundesweit die stärkste Kraft ist, das riecht dann doch sehr nach dem Beseitigen einer unliebsamen Konkurrenz. Dieser Gedanke drängt sich auch vielen auf, die es inhaltlich überhaupt nicht mit der AfD halten.

Politisch gesehen gibt es weitere gute Gründe, von einem Verbotsantrag Abstand zu nehmen. Eine Vielzahl an Menschen ist mit dem Handeln der bisher an der Macht befindlichen Parteien nicht einverstanden. Einig sind sie sich aber lediglich darin, gegen die aktuelle Politik zu sein. Eine deutliche Mehrheit, die für ein bestimmtes Handeln, eine Taktik oder eine Strategie wäre, fehlt dagegen. Das gilt für die Klima-, die Renten- und die Ukraine-Politik ebenso wie für nahezu alle anderen Themen. Ein Verbotsantrag würde daran nichts ändern. Ein gescheitertes Verbotsverfahren wäre vielmehr die beste dauerhafte Wahlhilfe, die sich die AfD nur vorstellen könnte.

Es ist also richtig, im Vorfeld zu prüfen, welche Erfolgsaussichten ein Verbotsantrag überhaupt hat. Das Problem: Es gibt in der Juristerei kaum eine Frage, auf die es nicht mindestens zwei Antworten gibt. Wäre es anders, bräuchte es weder Anwälte noch Gerichte. Je komplexer der Zusammenhang, desto vielschichtiger die Antwortmöglichkeiten. In der angesprochenen Frage ist der Zusammenhang äußerst komplex. Es kommt auf viele Punkte an, die jeweils unterschiedlich bewertet und gewichtet werden können. Eine eindeutige Tendenz, die ein erfolgreiches Verbotsverfahren vorhersagt, gibt es nicht. Gutachten werden je nach politischer Couleur so interpretiert, als seien sie das Nonplusultra. Das sind sie aber nicht.

Letztlich liegt die Entscheidungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht, das mehrfach klargemacht hat, dass ein Parteiverbot nur die Ultima Ratio sein kann. Das letzte Mittel also, der äußerste Ausweg. Doch birgt dieser Begriff ein großes Missverständnis. Denn auch in der Politik gibt es eine Ultima Ratio – und regelmäßig die Bereitschaft, diesen Grundsatz schnell über Bord zu werfen. Man wolle keine neuen Schulden, höchstens als Ultima Ratio, heißt es etwa – und schwuppdiwupp werden mehr Kredite aufgenommen. Man wolle die Pflichtversicherten nicht stärker belasten, nur wenn es gar nicht anders gehe, verlautbart es – und flugs steigen die Beiträge. Im Kontext eines Parteiverbots geht die Politik oft hemdsärmelig mit diesem Begriff um. Das Bundesverfassungsgericht nicht.

Das zeigt sich etwa an der Betrachtungsweise des Verbotsverfahrens gegen die NPD vor fast zehn Jahren. Diejenigen, die ein AfD-Verbotsantrag befürworten, sehen darin den Beweis, dass eine Partei sehr wohl verboten werden könne, und argumentieren, Verfassungsfeindlichkeit sei damals festgestellt worden, die Partei nur zu unbedeutend gewesen, um sie zu verbieten. Doch diese Interpretation des Urteils ist falsch. Das Verfassungsgericht suchte seinerzeit aktiv einen Grund, um die zweifelsfrei verfassungswidrigen Rechtsradikalen eben gerade nicht verbieten zu müssen.

Karlsruhe entscheidet nicht nach politischer Sympathie oder Antipathie. Ein Parteiverbot ist ein erheblicher Eingriff in die demokratische Freiheit und in die politische Willensbildung. Die Art und Weise, wie immer mal wieder darüber diskutiert wird, berücksichtigt gerade das nicht ausreichend.

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