Stuttgart

Tod und Gewalt: 40-Jähriger in Psychiatrie

Das Urteil ist rechtskräftig: Ein Mann wird nach Tötung eines Bekannten und Angriffen auf Autofahrer, Passantin und Polizisten dauerhaft in Einrichtung untergebracht.

Stuttgart - Ein 40-Jähriger wird zeitlich unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – das hat das Stuttgarter Landgericht in einem nunmehr rechtskräftigen Urteil angeordnet. Der Fall und auch der Prozess waren hochemotional aufgeladen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2025 hatte alles zunächst mit einem Feuerwehreinsatz in der Hohenheimer Straße in der Innenstadt begonnen – am Ende hatte die Mordkommission ein Tötungsdelikt in einer Wohnung zu klären. Als Täter entpuppte sich ein Mann, der zur selben Zeit in der Nähe auf der Straße randalierte. Die erste Strafkammer des Landgerichts befand den 40-Jährigen für schuldunfähig.

Am 26. Dezember 2025 um 21.10 Uhr rückte die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand nahe am Bopser aus, fand dort eine leblose Person vor. Wie sich später zeigen sollte, war der 56-Jährige nicht an Rauchgasen gestorben, sondern an seinem Erbrochenen erstickt. Die Folgen massiver Gewalt gegen Hals und Brustkorb, verübt von einem 40-Jährigen im Alkohol- und Drogenrausch. Dabei blieb es aber nicht. Auf seiner Flucht nach draußen griff er ein Auto mit einer Familie an, drohte die Insassen umzubringen. Dann wandte er sich einer Passantin in der Dobelstraße zu, riss sie zu Boden – und konnte nur mithilfe von Zeugen und Polizeibeamten mühsam gebändigt werden.

Dem 40-Jährigen wurde eine paranoide Schizophrenie attestiert – eine krankhafte seelische Störung. Die Staatsanwaltschaft beantragte die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Kammer ordnete diese letztlich an.

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