Stuttgart

Probleme bei der Identifikation illegaler Vermieter

Seit Mai müssen Plattformen wie Airbnb ihre Kundendaten veröffentlichen. Der Stuttgarter Verwaltung fehlt allerdings die Technik, um die Informationen zu verwerten.

Stuttgart - Seit dem 20. Mai hat die Stadt Stuttgart dank einer EU-Regelung eine neues, scharfes Kontrollinstrument, um Ferienwohnungsanbieter wirksamer zu überwachen. Internetplattformen wie Airbnb oder booking.com können sich jetzt nicht länger verweigern, Daten zu Kurzzeitvermietungen von Ferienwohnungen an die Bundesnetzagentur zu liefern, die sie an die Städte und Kommunen weiterleitet. Das gilt gemeinhin als Meilenstein im Kampf gegen die Zweckentfremdung von rarem Wohnraum und Steuerhinterziehung.

Bundesgesetz gegen illegale Ferienwohnungen im Mai verabschiedet

Als vor knapp zwei Jahren die neuen EU-Regeln angekündigt wurden, verband auch die Stadt Stuttgart damit die Hoffnung, endlich Zugriff auf die Daten der bis jetzt blockierenden Plattformen zu erhalten, um illegale Vermieter zu identifizieren. Zwei Monate nach Inkrafttreten muss das Baurechtsamt auf Anfrage allerdings einräumen, dass es noch gar nicht so weit sei, die technischen Standards für einen Zugriff bei der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Man sei aber im Austausch mit anderen Kommunen und Bundesländern, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung.

Man habe sich bereits geeignete Verfahren angeschaut. Sie kosteten allerdings Geld – die Stadt Stuttgart müsste selbst dafür aufkommen. Wann die ersten Anfragen gestellt werden, „sei aktuell noch nicht abzuschätzen“. Die örtliche Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum enthält Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für Verstöße gegen die Registrierungs-, Anzeige- und Auskunftspflichten und sogar bis zu 100.000 Euro für ungenehmigte Ferienwohnungen über die zulässige Dauer, längerer Leerstand, Abriss oder gewerbliche Nutzung. Die Fahndung könnte sich also lohnen.

Das sogenannte Kurzzeitvermietung-Datenaustauschgesetz (KVDG) wurde vor zwei Monaten beschlossen, die EU-Verordnung damit in nationales Recht umgesetzt. Ferienwohnungen, die vorübergehend vermietet werden, müssen zwingend bei der Kommune registriert werden, sofern diese – wie Stuttgart – eine entsprechende Satzung zur Sicherung knappen Wohnraums verabschiedet haben.

Der Mieterbund Baden-Württemberg fordert allerdings in diesem Zusammenhang die Landesregierung auf, durch ein Gesetz auch solchen Städten und Gemeinden den Datenabgleich anzubieten, die sich bisher noch nicht zu einer Zweckentfremdungssatzung durchringen konnten.

Denn erstmals erhielten Kommunen damit Auskunft darüber, „wie viele Wohnungen dem örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und wie viele der Beherbergung von Gästen dienen“. Diese Information sei eine wichtige Grundlage für eine seriöse Wohnungsbauplanung. Dank der Übersicht über Ferienwohnungen könnten Infrastruktur und Tourismusangebote zielgerichteter gestaltet werden. Die Registrierungspflicht würde zudem die Steuerehrlichkeit erhöhen. Heute sparen sich Anbieter oft die Anmeldung, um keine Steuern auf die Mieteinnahmen bezahlen zu müssen. Den Kommunen entgehe damit der 15-prozentige Anteil an der Einkommensteuer, so der Mieterbund.

Einen besseren Überblick hätten die Kommunen künftig auch über den Wohnungsleerstand. In Baden-Württemberg beträgt er laut Mieterbund seit dem letzten Zensus 2022 rund 240.000 Einheiten, das seien 4,3 Prozent des Bestands. In Stuttgart wird über den „wahren“ Leerstand stets kontrovers diskutiert. Für Mieterverein und Linke ist er viel zu hoch, für die Hausbesitzer-Lobby und die konservativen Parteien dagegen zu vernachlässigen. Die Stadt Stuttgart, der das Land schon lange einen angespannten Wohnungsmarkt attestiert, verfügt zwar bereits seit 2021 über eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen. Das bestehende Verfahren erfüllt aber nicht die technischen Anforderungen der EU-Verordnung. So können etwa Registrierungsnummern noch nicht automatisch erteilt werden. Der Zugang zu Informationen über Objekte und Vermieter sowie die Dauer der einzelnen Vermietungen sei bisher schwierig und oft auch unmöglich gewesen, beklagt das Baurechtsamt.

Registrierungspflicht gilt seit 2021 in Stuttgart

Online-Plattformen hätten sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stützen können, die ein breites Hintertürchen geboten hat. Die neue Regelung würde „den Prozess erheblich erleichtern“.

Im Amt stehen für die Kontrollen fünf Stellen zur Verfügung, wovon eine derzeit allerdings unbesetzt ist. Ob nun, da die Jagd auf Sünder in absehbarer Zeit mit digitaler Hilfe eröffnet werden kann, für diese Freiwilligkeitsleistung mehr Personal zur Verfügung gestellt wird, ist unklar. Tatsächlich plant OB Frank Nopper (CDU) nun sogar die Kürzung von Stellen, die Pflichtaufgaben erfüllen. Aber diese spülen eben nicht so viel Bußgelder in die Stadtkasse wie jene im Baurechtsamt.

Die Verfahren würden künftig nicht mehr so aufwändig, so das Baurechtsamt, da alle Informationen direkt abgerufen und überprüft werden könnten, um gegen illegale Ferienwohnungen vorgehen zu können. Klar sei aber, dass die Zahl der Verfahren steigen werde. Die Behörde betont aber, dass nicht jede Vermietung illegal sei. Zu einer verbotenen – und damit strafbaren – Zweckentfremdung komme es etwa erst, wenn sie für mehr als zehn Wochen pro Jahr stattfindet.

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