Stuttgart

Planungsfehler bei 35 von 89 Windkraftgebieten

Dem Verband Region Stuttgart sind beim Windkraftplan gravierende Fehler unterlaufen. Jetzt erklärt er, wie es dazu kam und was das für die weitere Planung bedeutet.

  • Dunkle Wolken über der Windkraftplanung in der Region Stuttgart: Dem Regionalverband sind Fehler unterlaufen und er muss knapp die Hälfte der Windkraftvorranggebiete erneut überprüfen.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Dunkle Wolken über der Windkraftplanung in der Region Stuttgart: Dem Regionalverband sind Fehler unterlaufen und er muss knapp die Hälfte der Windkraftvorranggebiete erneut überprüfen.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Stuttgart - Das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung hat den Windkraftplan der Region Stuttgart aufgrund von Fehlern nicht genehmigt. Der Verband Region Stuttgart (VRS) muss nacharbeiten. „Das ist kein gutes Zeichen für uns“, betont Regionaldirektor Alexander Lahl in einem Pressegespräch und steht zu den Fehlern. „Dafür tragen wir als Verband die Verantwortung.“ Betroffen sind demnach 35 von insgesamt 89 Windkraftstandorten.

Dabei schien im Dezember endlich festzustehen, wo in der Region Stuttgart künftig Windräder gebaut werden dürfen. Die Regionalversammlung hatte den Windkraftplan beschlossen. Allerdings fehlte noch die Überprüfung durch das Ministerium. Das hatte drei Monate Zeit und legte pünktlich zum Ablauf der Frist Ende März ein Veto ein.

Standort wird gestrichen

Dass sich der VRS erst jetzt umfassend äußert, erklärt Lahl mit der Komplexität des Themas. „Wir haben Zeit gebraucht, um sprechfähig zu werden.“ Das Ministerium hat hauptsächlich Konflikte mit Natura-2000-Gebieten beanstandet – Flächen, die gefährdeten Pflanzen- und Tierarten Schutz bieten sollen.

Chefplaner Thomas Kiwitt spricht von zwei Fehleinschätzungen. Die erste: Der Verband hat im Kreis Göppingen eine Fläche als Windkraftstandort ausgewiesen, die in einem Natura-2000-Gebiet liegt. Dort habe die Gemeinde den Standort gewollt und gehofft, später eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. „Das Ministerium hat uns dann gesagt: ‚Das geht so nicht'“, sagt Kiwitt. Der Standort GP-28 werde deshalb aus dem Plan herausgenommen.

Weitere 33 Flächen liegen zwar nicht in Natura‑2000-Gebieten, aber direkt daneben. Hier kam es laut Kiwitt zur zweiten Fehleinschätzung. Der Verband hätte in den Randbereichen mögliche Auswirkungen der Windkraftstandorte auf die Schutzgebiete untersuchen müssen. „Das haben wir versäumt.“

Überlagerung übersehen

Die 33 Flächen sind über die gesamte Region verteilt. Im Kreis Ludwigsburg muss der Verband zehn Flächen erneut prüfen, in den Kreisen Böblingen und Göppingen je neun, im Rems-Murr-Kreis drei sowie im Kreis Esslingen und in Stuttgart je einen Standort.

Kiwitt skizziert zwei Szenarien: Zeigt die Überprüfung, dass es keinen Konflikt zwischen Windkraft und Schutzgebiet gibt, bleibt die Fläche, wie sie ist. Zeigt sie hingegen, dass Windräder das Schutzgebiet beeinträchtigen, müsste die Fläche vom Rand her entsprechend verkleinert werden. Problematisch wäre das bei kleinen Gebieten wie LB-05, von denen dann kaum noch etwas übrig bliebe.

Bei drei Standorten im Kreis Göppingen hatte das Ministerium zudem eine Überlastung moniert. Bei einem handelt es sich um GP-28, der ohnehin gestrichen wird. Die anderen beiden betreffen die Gemeinde Adelberg. Dort hat der Verband übersehen, dass sich der Bereich, in dem keine Windräder stehen dürfen, und die Vorranggebiete minimal überlappen, weil sie nicht weit genug in die Karte hinein gezoomt hätten, erklärt Kiwitt. Während Kiwitt die übersehene Überlastung als „Unsauberkeit“ beim Arbeiten bezeichnet, sind die Fehleinschätzungen bezüglich der Natura-2000-Flächen komplexer. Kiwitts Erklärungen lassen darauf schließen, dass der Verband am neuen Verfahren gescheitert ist, das den Planungsprozess und damit den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen sollte.

Früher habe der Verband nur Flächenreservierungen vorgeschlagen. „Ein nachgelagertes Genehmigungsverfahren hat dann den Rest geklärt“, sagt Kiwitt. „Wir haben also grob geschaut und die Details haben später andere gemacht.“ Jetzt muss der Verband mehr vorab prüfen. Die artenschutzrechtliche Prüfung finde bereits auf Ebene der Regionalplanung statt, gehe dafür aber nicht mehr so in die Tiefe wie früher, erklärt Kiwitt.

Übersehen habe man die Natura-2000-Flächen nicht. Aber sowohl der Verband als auch der beauftragte Gutachter seien davon ausgegangen, dass sich mögliche Konflikte später klären ließen – dann, wenn es konkret um den Bau von Windrädern gehe. Diese Option sieht das beschleunigte Verfahren in diesem Fall nicht mehr vor. Das Ministerium hat laut Kiwitt klargestellt: „Es darf nichts in nachgelagerte Verfahren delegiert werden.“

Wenig Spielraum bei Planung

Auf den VRS erhöht sich jetzt der Druck. Er stand ohnehin vor der Herausforderung, in einer dicht besiedelten Region, mit wenigen Flächen, über denen genug Wind weht, Windkraftgebiete auszuweisen. Das Ziel sind 1,8 Prozent der Gesamtfläche der Region. Wird dieses Ziel nicht erreicht, verliert der Plan seine regulatorische Wirkung.

Im Plan vom Dezember waren 7085 Hektar und damit 1,9 Prozent der Fläche als Windkraftgebiete vorgesehen. Rund 600 Hektar wurden jetzt vom Ministerium beanstandet. Davon verliert der Verband durch die Streichung von GP-28 auf jeden Fall 220 Hektar. Fällt der Rest ebenfalls weg, verfehlt die Region das 1,8-Prozent-Ziel. Ob dann bereits gestrichene Gebiete wieder aufgenommen werden, darüber will Kiwitt nicht spekulieren. Er hofft, dass genug Fläche übrig bleibt und die Region – wenn auch knapp – das 1,8-Prozent-Ziel bis Ende 2027 erreicht.

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