Karlsruhe. - Es kommt nicht so oft vor, dass das Bundesverfassungsgericht zu einer mündlichen Verhandlung bittet. Rund ein Dutzend Mal im Jahr vielleicht. Das geschieht immer dann, wenn die Richter einen erhöhten Klärungsbedarf haben, oder wenn sie ganz besonders verzwickte Rechtsprobleme ausloten…
Stuttgart
Kommentar: Klage klingt absurd, ist es aber nicht
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