Und wieder einmal ist es passiert. Eine Künstliche Intelligenz (KI) habe sich selbstständig gemacht, heißt es von OpenAI, man habe die Entwicklung gestoppt. Das klingt ein wenig, als ob sich die KI selbstbestimmt von den Vorgaben ihrer Entwickler verabschiedet habe, und das ist natürlich riesengroßer Quatsch. Die KI ist (noch) kein selbst denkendes Etwas, sondern sie macht, was sie kann, weil sie genau so programmiert worden ist. Wenn die KI etwas macht, was sie nicht soll, ist das also menschliches Versagen. Programmiererversagen. Und das stößt ein Tor auf, welches die KI-Unternehmen fürchten wie einen gezogenen Stromstecker: das der Haftung.
Noch ist vieles unklar in diesem Bereich. Etwa welche Gesetze gelten, welche Rechtsgrundsätze zur Anwendung kommen sollen, wird hingebungsvoll diskutiert. Klar ist lediglich: Sollten einmal durch Künstliche Intelligenz nennenswerte Schäden entstehen, wird es auch Geschädigte geben, die diese Schäden ersetzt haben wollen. Dann ist die Frage, von wem. Von den Entwicklern? Von deren Firmen? Von den Nutzern? Von Anbietern? Von Betreibern? Bei den unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten von KI- und Rechtswissenschaft wird viel Schaden entstanden sein, bevor es halbwegs vernünftige Regelungen gibt. Bei der KI-Entwicklung auf die Bremse zu treten, kann die Haftung nicht verhindern. Aber es kann teilweise vor weiteren Schäden bewahren.
