Stuttgart

Kommentar: Bei Gesetzen gibt es kein Tempolimit

Kommentar: Bei Gesetzen gibt es kein Tempolimit

  • Das Bundesverfassungsgericht mit Vizepräsidentin Ann-Katrin KaufholdFoto: Uli Deck/dpa

    Das Bundesverfassungsgericht mit Vizepräsidentin Ann-Katrin KaufholdFoto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe - Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung war politisch hoch umstritten, ebenso das Tempo, mit dem es durch das Parlament gepeitscht wurde. Die Rechtmäßigkeit dieses zweiten Punktes hat nun das Bundesverfassungsgericht überprüft – und nichts zu beanstanden gefunden. Die Richter ließen die Klage eines damaligen CDU-Oppositionsabgeordneten schon mangels Zulässigkeit abblitzen. Karlsruhe hat somit eine gewisse Übergriffigkeit vermieden und sich nicht in die Details der Gesetzgebung eingemischt.

Weil zu hohe Geschwindigkeit und zu wenige Informationen im Gesetzgebungsverfahren immer wieder von der Opposition gerügt werden, wie aktuell etwa im Bereich der Gesundheitspolitik, hat sich der Zweite Senat dann aber doch zu ein paar Leitlinien durchgerungen. Zum einen gebe es im Gesetzgebungsverfahren zwar keine Mindest- oder Höchstgeschwindigkeit, missbräuchliche Beschleunigung oder Verschleppung seien aber unzulässig, stellen die Richter und Richterinnen klar. Zum anderen können Oppositionsabgeordnete sich nicht darüber beklagen, dass die Regierung bestimmte Themen mit der Parlamentsmehrheit intensiver diskutiert, solange der Opposition keine Informationen vorenthalten werden.

Dass das Gericht im Eilverfahren vor zwei Jahren noch anders entschieden hatte, hat zwei Gründe. Zum einen war der Prüfungsmaßstab ein anderer, zum anderen sind seither vier der acht Senatsmitglieder neu dabei.

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