Stuttgart

Klinikum-Skandal: zwei Ex-Angestellte verurteilt

Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Stuttgarter Klinikums haben wegen Beihilfe zur Untreue Bewährungs- und Geldstrafen erhalten.

  • Im Frühjahr wurden die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte gegen Zahlung von Geldauflagen beendet.Foto: Lg//Ferdinando Iannone

    Im Frühjahr wurden die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte gegen Zahlung von Geldauflagen beendet.Foto: Lg//Ferdinando Iannone

Stuttgart - Im Strafprozess um überhöhte Abrechnungen bei der Behandlung von 372 libyschen Kriegsversehrten in den Jahren 2013 bis 2015 im Klinikum Stuttgart hat die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zwei ehemalige Angestellte der damals zuständigen International Unit (IU) wegen Beihilfe zur Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Frauen, 36 und 62 Jahre alt, haben demnach teilweise geholfen, überhöhte Behandlungskosten und die vertraglich nicht geregelten Ausgaben für Kost und Logis für die libyschen Patienten zu verschleiern. Die 62-Jährige soll außerdem bei der Erstellung einer Rechnung über an die 833 000 Euro mitgewirkt haben. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Provisionszahlung an eine Firma in Tunis. Die ehemalige stellvertretende Abteilungsleiterin erhielt wie von der Staatsanwaltschaft gefordert 16 Monate, die 36-Jährige zwölf statt der geforderten 22 Monate. Beide müssen innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit je 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen.

Für die 62-Jährige, die seit Jahren nicht mehr arbeitsfähig ist, dürfte die Verurteilung folgenreich sein, weil damit der Verlust ihrer als Beamtin erworbenen Versorgungsansprüche droht. Die 36-Jährige darf ihre Stelle im Klinikum nach eigener Aussage wohl behalten. Dieser Hoffnung hat auch das Gericht Ausdruck verliehen. Der Arbeitgeber selbst sagte auf Anfrage, „die Urteilsbegründung gegen eine nachgeordnete, zum Zeitpunkt der Vorfälle vor bald 10 Jahren sehr junge Sachbearbeiterin, die offenbar keinerlei persönliche Vorteile aus dem Fehlverhalten hatte, werden wir in Ruhe prüfen“.

2017 waren die ehemalige Controlling-Chefin und der Leiter der IU, Andreas Braun, fristlos auf Verdacht gekündigt worden. Diese Kündigungen hielten vor Gericht nicht stand. Schließlich einigte man sich auf eine ordentliche Kündigung mit Abfindung.

Die ehemaligen Angestellten haben laut Gericht erledigt, was ihnen ihr Abteilungsleiter an häufig chaotischen Tagen aufgetragen hat. Das Gericht identifizierte Braun am Mittwoch und damit bereits vor dem Ende der Beweisaufnahme und der Verhandlung gegen dessen Führungskräfte als „Haupttäter“. Bei der 62-Jährigen, die offiziell als Vertretung Brauns agierte, und der heute 36-Jährigen, die nach dem Studium in der IU ihre erste Stelle überhaupt angetreten hatte, konzentrierte sich die Kammer auf Vorwürfe, die über das bloße Abzeichnen von Rechnungen hinausgehen. In den Plädoyers der Anwälte und den Schlussworten der Angeklagten wurde der fehlende Tatwille betont und das Bestreben, dem Klinikum Zusatzeinnahmen zu verschaffen. Man habe damals so agiert, weil es scheinbar „von oben“ gewollt gewesen sei.

Tatsächlich hat ein Mitglied der damaligen Krankenhaus-Leitungsrunde betont, dass der Führungsspitze jedes Mittel recht gewesen sei, das chronische Defizit zu minimieren – und zwar vor allem zulasten ausländischer Privatpatienten, die man mit hohen Zuschlägen auf die medizinische Behandlung schröpfte, ohne diese transparent auszuweisen.

Bereits im April wurden die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, die für das Controlling im Klinikum zuständig waren, gegen Zahlung einer Geldauflage von 20 000 und 10 000 Euro beendet. Zwei Patientenvermittler hatten bereits 2022 Haftstrafen von bis zu fünf Jahren erhalten.

Im aktuellen Prozess muss sich nun nur noch der ehemalige IU-Abteilungsleiter Braun verantworten. Ihm wird weiter Betrug und Untreue vorgeworfen. Weitgehend eingeräumt hat er Rückvergütungs-Abreden an von ihm veranlasste Auftragsvergaben. Außerdem soll er an Rechnungen externer Dienstleister partizipiert haben. Brauns Anwälte stellten zuletzt Anträge zur Ladung von Entlastungszeugen. Kürzlich war jener Patientenbetreuer aussagewillig, der seine Haftstrafe mittlerweile abgesessen hat. Er bestätigte die Ansicht Brauns, alleiniger Ansprechpartner für das Klinikum sei der Leiter des Kriegsversehrtenkomitees der Stadt Misrata gewesen, mit dem man alle nötigen Vereinbarungen getroffen habe – und nicht etwa der libysche Botschafter, dessen deutscher Buchhalterin die Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen aufgefallen waren. Auch der Komitee-Chef, der nachweislich hohe Beträge für sich reklamiert hat, soll nach dem Willen der Verteidiger vor Gericht erscheinen.

Ein solcher Antrag war aber bereits im ersten Prozess vom Vorsitzenden Richter Hans-Jürgen Wenzler abschlägig beschieden worden. Im Prozess gegen die Patientenbetreuer meinte er, dass der Komitee-Chef nicht befugt gewesen sei, alleine über die zur Verfügung gestellten Geldmittel zu verfügen. Zuletzt forderten Brauns Anwälte Frank Theumer und Wolfgang Linder, Wirtschaftsprüfer den behaupteten Schaden – für das Klinikum und für die libysche Botschaft – in Millionenhöhe nachweisen zu lassen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Gericht bis heute die Schadenhöhe nicht exakt beziffern kann.

Sich bei der Ermittlung eines Defizits durch die Behandlung der libyschen Patienten auf die Buchhaltung des Klinikums zu stützen ist aus Sicht der Verteidiger „unzulässig, da eine ordnungsgemäße Buchhaltung nach Ansicht des Finanzamts Stuttgart nicht vorliegt“. Der Antrag nimmt Bezug auf Michael Musch. Der Steuerfahnder betonte im Zeugenstand, er habe „schwerwiegende Verstöße“ im gesamten Klinikum festgestellt.

Diese Kritik dürfte in einem noch nicht terminierten Verfahren gegen den damaligen alleinigen Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz erneut thematisiert werden. Schmitz werden versuchter Betrug, Betrug und Untreue bei beiden Projekten vorgeworfen. Gleiches gilt für die ehemaligen Ärztlichen Direktoren Claude Krier und Jürgen Graf. Die Untreue-Vorwürfe gegen den ehemaligen Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle zu Libyen und Kuwait beruhen indes nur auf Unterlassen.

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