Stuttgart

Justizmitarbeiter müssen ins Gefängnis

Im Korruptionsprozess um ein Datenleck in der Staatsanwaltschaft sind die Urteile gefallen.

Stuttgart/Ludwigsburg - Im Stuttgarter Korruptionsprozess um ein mutmaßliches Datenleck in der Justiz wurden am Dienstagmittag die Urteile verlesen. Auf der Anklagebank saßen zwei Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft sowie drei weitere Verdächtige. „Das ist keine Petitesse“, sagte der Richter. „Das mag harmlos erscheinen, weil niemand verletzt wurde. Unter den Angeklagten herrscht eine friedliche Atmosphäre, eine Hand wäscht die andere.“ Es gehe jedoch um die Funktionsfähigkeit und das Ansehen der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten ihre Vertrauensstellung missbraucht. „Das Urteil ist ein Beitrag für die Korruptionsbekämpfung.“ Die Kammer folgte damit in Teilen den Forderungen der Heilbronner Staatsanwaltschaft – und sorgte im Gerichtssaal vor allem im Anschluss des Prozesses für Aufsehen.

Angeklagte gaben Infos zu laufenden Ermittlungen weiter

Zwei Justizbeschäftigte – ein Justizhauptsekretär und eine Angestellte im Unterstützungsbereich – sollen über die interne Software der baden-württembergischen Staatsanwaltschaften „web-sta“ vertrauliche Informationen aus laufenden Verfahren abgerufen und an mutmaßliche Auftraggeber weitergegeben haben. Als Gegenleistung sollen sie mit Geld und Schmuck bestochen worden sein. Drei weitere Angeklagte aus dem Sicherheitsbereich sollen den Deal organisiert oder davon profitiert haben. Nahezu alle Angeklagten hatten ihre Taten weitgehend oder vollständig eingeräumt, nur ein Geldkurier hatte geschwiegen.

Der Justizhauptsekretär wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Angestellte im Unterstützungsbereich erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sie sei die einzige, bei der die Kammer echte Reue festgestellt habe.

Ein weiterer Angeklagter wurde ebenfalls zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Er hatte mehrfach angefragt, ob gegen ihn oder andere Ermittlungen laufen – unter anderem im Bezug auf die Schüsse in Ludwigsburg und Tamm im vergangenen Jahr. Die weiteren Angeklagten wurden zu vier Jahren und 180 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Beim Angeklagten B. folgte die Kammer mit der Geldstrafe der Forderung der Staatsanwaltschaft. Er wurde dabei beobachtet, wie er dem Justizhauptsekretär einen Umschlag mit Geld übergab. Zwar sei er ein Bürgergeldempfänger, „bei seiner Festnahme hat man bei ihm aber 6000 Euro Bargeld gefunden, er hat einen neuen Mercedes, auch wenn er nicht der eingetragene Halter ist, und konnte vier Monate ein Hotelzimmer mieten“, begründete der Richter die Entscheidung.

Verbindung zu konkurrierenden Security-Firmen in Ludwigsburg

Der Fall ist Teil eines größeren Komplexes. Darunter fällt eine Tat im Mai 2024, als ein damals 23 Jahre alter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Tamm auf offener Straße angeschossen und lebensgefährlich verletzt wurde. Er verlor seinen Unterschenkel. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Schützen, einen Mann aus den Niederlanden, wegen versuchten Auftragsmordes zu 14 Jahren Haft. Sein Komplize erhielt sechs Jahre wegen Beihilfe. Die mutmaßlichen Auftraggeber des Anschlags sind dieselben Männer, die auch im Stuttgarter Verfahren auf der Anklagebank sitzen. Recherchen dieser Zeitung legten offen, dass die Schüsse zu einer Reihe anderer Taten gehörten. Dahinter stehen zwei Security-Unternehmen, die um Aufträge konkurrieren – eines davon griff in der Vergangenheit zu Gewalt.

Im Publikum war die Stimmung nach der Urteilsverkündung merklich aufgeheizt. Es seien die Staatsanwälte in diesem Prozess, die korrupt seien, nicht die Angeklagten, protestieren Angehörige lautstark, manche in Tränen aufgelöst. Nachdem es zu lautstarken Auseinandersetzungen kam, führten Polizisten einige Prozessbesucher aus dem Gebäude. Die Verteidiger der Hauptangeklagten haben bereits angekündigt, in Revision zu gehen.

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