Stuttgart

Haft für selbst ernannte Pedo-Hunter

Eine Gruppe gibt sich im Netz als junge Mädchen aus, lockt Männer an, beraubt und misshandelt sie. Die Täter halten sich für Jäger von Pädophilen. Das Gericht sieht das völlig anders.

  • Zwei der vier Angeklagte beim Prozessbeginn am Landgericht.Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Zwei der vier Angeklagte beim Prozessbeginn am Landgericht.Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart - Am Ende umarmen sich zwei der vier jungen Männer, die am Stuttgarter Landgericht auf der Anklagebank sitzen. Und das, obwohl sie nach monatelangem Prozess empfindliche Jugendstrafen bekommen haben. Einer muss für sechs Jahre in Haft, ein zweiter für fünf Jahre, ein dritter für drei Jahre und drei Monate. Nur der Vierte im Bunde, der im Gegensatz zu seinen drei Komplizen auch schon vor dem Verfahren auf freiem Fuß gewesen ist, kommt mit einer Bewährungsstrafe mit hohen Auflagen davon.

Strafmildernd bewertet das Gericht, dass alle Angeklagten geständig gewesen sind. Keiner von ihnen war vorbestraft. Und alle kommen aus geordneten Verhältnissen. Und doch habe das, was sie getan haben, eine deutliche Strafe verdient, so der vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer. „Man fragt sich, wie Empathie und Skrupel bei intakten Familien derart abhanden kommen konnten“, sagt er.

Es geht um 15 Taten, verübt zwischen Januar 2024 und Juni 2025. Die heute 19 und 20 Jahre alten und dementsprechend damals teils noch minderjährigen Männer sollen sich auf der Chatplattform „Knuddels“ als junge Mädchen zwischen 16 und 18 Jahren ausgegeben haben. Sie lockten Männer an und tauschten Nachrichten mit ihnen aus, manchmal mehrere Tage, einmal sogar monatelang.

Schließlich wurde ein Treffen vereinbart, in Obertürkheim am Weinberg, im Stuttgarter Süden oder in Esslingen-Berkheim. Statt der erhofften Jugendlichen fürs Kennenlernen oder gar amouröse Abenteuer erschienen dann aber die Täter in unterschiedlicher Besetzung. Sie raubten die Opfer aus und gingen dabei nicht zimperlich vor. Schlagstöcke kamen zum Einsatz oder waren dabei, ein Messer, Pfefferspray, eine wie eine scharfe Schusswaffe aussehende Pfefferspraypistole.

Demütigung der Opfer

Manche Opfer erlitten Tritte und Schläge gegen den Kopf, wurden schwer verletzt. Einige wurden bis zu zwei Stunden lang festgehalten, um mit deren EC-Karten Geld abzuheben. Einer wurde mit einem von ihm mitgebrachten Dildo von den jungen Männern vergewaltigt. Die Täter filmten die Szenen, ließen sich die Hände küssen oder die Schuhe ablecken. Bei der 15. Tat flogen sie schließlich am Südheimer Platz auf. Die Polizei hatte den Spieß herumgedreht und wartete statt des vermeintlichen nächsten Opfers am Treffpunkt. Damit endete die Serie.

Immer wieder drehte es sich im Prozess um die Frage, ob die jungen Männer sich wohl als sogenannte Pedo-Hunter gesehen haben. Dieser fragwürdige Trend aus sozialen Netzwerken beschreibt Menschen, die Pädophilen auflauern und sie in Selbstjustiz bestrafen. Dagegen spricht aber allein schon die Tatsache, dass sich die Verurteilten als 16- bis 18-jährige Mädchen ausgegeben hatten, also teils sogar schon als volljährig. Viele der Opfer waren zudem kaum älter, Anfang oder Mitte 20.

Auch das Gericht hatte bereits zum Prozessauftakt betont, dass es diesem Ansatz keinen Glauben schenke. Diese Einschätzung wiederholte der vorsitzende Richter beim Urteil erneut sehr deutlich: „Sie haben sich das vielleicht selbst eingeredet. Aber tatsächlich ging es darum, Beute zu machen, Macht über die Opfer auszuüben und sich an deren Pein zu ergötzen.“ Es müsse klar gesagt werden: „Die Opfer waren keine Pädophilen, sondern ganz normale junge Leute.“

Die leiden teils bis heute unter den Folgen der Angriffe. Die körperlichen Wunden sind weitgehend verheilt, psychisch bleiben bei den meisten Betroffenen Angst und Verunsicherung zurück. So mancher traut sich noch immer nicht, im Internet Bekanntschaften zu schließen.

Und so bleiben drei der vier jungen Männer im Gefängnis. Und dabei können sie noch von Glück sagen, dass die anfängliche Anklage, die ihnen unter anderem versuchten Mord vorwarf, so nicht gehalten wurde. Das Gericht ging nicht davon aus, dass die Männer in Tötungsabsicht gehandelt haben, aber: „Einige Taten hatten das Potenzial, dass das Opfer stirbt.“ Verurteilt worden sind die jungen Männer unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubs und besonders schwerer Vergewaltigung.

Drei der vier Verurteilten haben noch im Gerichtssaal erklärt, dass sie das Urteil akzeptieren, ebenso die Staatsanwaltschaft. Vorbei ist die traurige Geschichte damit aber nicht: Die Gruppe soll bei den Taten zahlreiche Helferinnen und Helfer gehabt haben. Die werden gesondert strafrechtlich verfolgt.

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