Stuttgart

Gesetze statt Tabus

Leihmutterschaft muss reguliert werden. Eine moralisierende Debatte hilft nicht weiter.

Was ist Familie? Die Vorstellungen davon, wie wir zusammenleben und gemeinsam Kinder großziehen, haben sich in den vergangenen Jahren zwar nicht grundlegend verändert, doch tiefgreifend erweitert. Während bis in die 1990er Jahre Homosexualität als strafbar galt, ist es heute für schwule und lesbische Paare möglich, zu heiraten und gemeinsam Kinder zu haben. Es gibt längst viele Patchworkfamilien, Ein- und Co-Elternschaften.

Gesellschaftlicher Wandel provoziert aber auch neue ethische, juristische und politische Fragen. Während die Gesetzgebung noch hinterherhinkt, werden erbittert Wertedebatten geführt. Doppelmoral sei es, wenn der politische Leihmutterschaftsgegner Jens Spahn (CDU) privat eine Leihmutter engagiert, von Kinderkauf und Scheinheiligkeit ist die Rede. Das Glaubwürdigkeitsproblem für die Konservativen ist nicht von der Hand zu weisen, doch moralisierendes Schwarz-Weiß-Denken hilft in der hochkomplexen Debatte über bioethische Themen wie die Leihmutterschaft nicht weiter.

Langfristig ist gesellschaftlicher Wandel sowie medizinischer Fortschritt nicht aufzuhalten. Wenn die Politik die Augen davor verschließt, ermöglicht sie das Offshoring ethisch bedenklicher Praktiken. Wohlhabende reisen ins Ausland und bezahlen sozial schlechter gestellte Leihmütter, deren Rechte nicht immer gewahrt werden. Leihmutterschaft ist in Deutschland bislang verboten, wer sie im Ausland organisiert, wird aber nicht bestraft. Das bedenkliche globale Geschäft mit der Methode zeigt, dass jenseits von moralischen Wertedebatten juristisch und politisch Handlungsbedarf besteht.

Laut UN nimmt Leihmutterschaft weltweit zu. Es ist ein globaler Markt entstanden, der 2023 auf rund 17 Milliarden Dollar geschätzt wurde und bis 2033 die 100 Milliarden erreichen könnte. Leihmütter bekommen meist nur zwischen zehn und 25 Prozent des Geldes. Der größte Teil geht an Agenturen und Anwälte. Die UN-Sonderberichterstatterin sprach 2025 von einem ausbeuterischen System, von Menschenhandel.

Niemand hat das Recht auf ein Kind, schon gar nicht auf eines, das mit ihm genetisch verwandt ist. Doch der Wunsch nach einem eigenen Kind, auch der nach einer genetischen Verwandtschaft, ist nachvollziehbar. Und zwar unabhängig von der Lebenssituation oder sexuellen Orientierung der Eltern. Es steht niemandem zu, zu bewerten, wessen Wünsche angemessen sind – zumal wenn er selbst ein glücklicher Elternteil ist.

Eine Legalisierung der Leihmutterschaft unter strengen Auflagen könnte die Situation vor allem für Leihmütter und Kinder hierzulande verbessern. Die Regulierung ist komplex, doch Ideen gibt es viele. Eine wichtige Grundlage wäre, zu verhindern, dass das System kommerzialisiert wird. Die Leihmutter muss aus altruistischen Motiven handeln, darf keinem finanziellen oder sozialen Druck ausgesetzt sein. Sie sollte eine „Aufwandsentschädigung“ erhalten, die sich danach richtet, welche medizinischen Kosten oder Verdienstausfälle sie hat. Man müsste außerdem festlegen, dass die Leihmutter sich während der Schwangerschaft oder Geburt noch umentscheiden darf und das Kind behalten könnte. Das würde einer Objektivierung ihres Körpers vorbeugen.

In der Realität zeigt sich, dass es so gut wie nie zum Sinneswandel bei der Leihmutter kommt. Ihr Wunschkind sollten die Eltern in jedem Fall nach der Geburt übernehmen müssen – ein Rückzug der Eltern bei Bekanntwerden von Behinderungen kommt weltweit immer wieder vor. Festzuhalten wäre auch, dass die Kinder später tatsächlich ein Recht darauf haben zu erfahren, wer ihre Leihmutter war.

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