Stuttgart - Die schwere Wirtschaftskrise verursacht leere Kassen in Rathäusern und Landratsämtern. In den Amtsstuben macht man sich Gedanken, wie die Ausgaben noch zu stemmen sind. Zu den größeren Posten in Kommunen und Kreisen zählen die Aufwendungen für den Nahverkehr mit Bus und Bahn. Nun senden die Landeshauptstadt und die Landkreise im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) einen Hilferuf. Und im Stuttgarter Gemeinderat denkt eine Mehrheit darüber nach, Autofahrer stärker zur Kasse zu bitten.
Stuttgart und die fünf VVS-Landkreise Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Böblingen schlagen Alarm. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie von Land und Verband Region Stuttgart finanzielle Entlastung, um das heutige Angebot im öffentlichen Nahverkehr langfristig sichern zu können.
Im Mittelpunkt ihrer Forderungen steht die Finanzierung der Tarifzonenreform aus dem Jahr 2019. Mit der damals eingeführten Reform wurden die Tarifgrenzen im VVS deutlich vereinfacht, für viele Fahrgäste sanken die Ticketpreise erheblich. Das Land Baden-Württemberg finanzierte die Einnahmeausfälle zunächst mit, diese Unterstützung war allerdings von Beginn an befristet. Inzwischen ist das Land planmäßig aus der Finanzierung ausgestiegen. Die Stadt Stuttgart und die Landkreise verlangen nun, dass sich das Land wieder dauerhaft an den Kosten beteiligt. Sie betonen, man strebe eine „einvernehmliche Verhandlungslösung“ an und setze auf die neue Landesverkehrsministerin Nicole Razavi (CDU).
Kritik: Trotz mieser Leistung der S-Bahn gibt es kein Geld zurück
Zweiter Ansatzpunkt der Stadt und der Landkreise ist die Verkehrsumlage, die sie an den Verband Region Stuttgart entrichten. Angesichts der angespannten Haushaltslage verlangen sie, die Umlage für zwei Jahre auszusetzen. Unter anderem weisen sie auf den von der Region bestellten S-Bahnverkehr hin, der seit Längerem durch „mangelhafte Zuverlässigkeit und baustellenbedingte Vollsperrungen“ geprägt sei. Ungeachtet dieser Einschränkungen „zahlen die kommunalen Aufgabenträger seit Jahren die Umlage für einen ganzjährigen Viertelstundentakt. Eine Rückerstattung für nicht erbrachte oder mangelhafte Leistungen erfolgt jedoch nicht“, heißt es in der Mitteilung der Stadt und der Verbundlandkreise.
Beim Verband Region Stuttgart stößt die Forderung auf Verständnis – allerdings ohne konkrete Zusagen. „Dem Verband Region Stuttgart ist die Problematik klar, vor denen die Kreise und Kommunen durch die Finanzierung der von Bund und Land übertragenen Aufgaben stehen“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit. Die Situation werde „auch bezogen auf die anstehenden Haushaltsberatungen“ berücksichtigt. Zugleich verweist der Verband darauf, dass er die Umlage bereits zuletzt reduziert habe. „Bereits im Vorjahr wurde die Verkehrsumlage von 2025 auf 2026 um rund 14 Prozent gesenkt“, heißt es aus der Regionalverwaltung. Das entspreche rund 9,5 Millionen Euro.
Dass die Finanzierung des Nahverkehrs zunehmend zum politischen Konfliktthema wird, zeigt sich auch im Stuttgarter Gemeinderat. Die Fraktionen von Grünen, SPD/Volt, Linke SÖS Tierschutz und Puls fordern die Stadtverwaltung in einem aktuellen Antrag auf, verschiedene Möglichkeiten für eine zusätzliche Finanzierung des ÖPNV zu prüfen. Das Rathaus solle „einen belastbaren Finanzierungsplan zur Deckung des anwachsenden Jahresdefizits der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) bis zum Jahr 2032“ vorlegen“. Der solle die großen Projekte – vierter Stadtbahnbetriebshof, Grunderneuerung des Streckennetzes und Sanierung der Klett-Passage – ebenso bedenken, wie das im Nahverkehrsplan für die kommenden fünf Jahre festgeschriebene Angebot. Ausgeschlossen sollen betriebsbedingte Kündigungen sein.
Höhere Parkgebühren und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung prüfen
Die Stadtverwaltung solle alle vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Dabei geht es ausdrücklich auch um Einnahmequellen, die den Autoverkehr stärker belasten würden. Die Verwaltung soll unter anderem untersuchen, welche finanziellen Effekte eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, höhere Parkgebühren oder die Einführung eines kostenpflichtigen Mobilitätspasses. Sie ist möglich, seit die Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode das im Landesmobilitätsgesetz festgeschrieben hat. Auch eine stärkere Beteiligung des Umlands solle geprüft werden.

