Stuttgart - Das Landesbündnis Pro Gäubahn hat sich in einem offenen Brief an Bahnchefin Evelyn Palla und Stuttgart-21-Chef Klaus Müller irritiert gezeigt, dass die Deutsche Bahn mit den Hauptarbeiten am Pfaffensteigtunnel zwischen dem Stuttgarter Flughafen und der Gäubahnstrecke bei Böblingen im Herbst beginnen möchte, obwohl von den drei Projektabschnitten bis dato nur einer eine Baugenehmigung erhalten hat.
In dem Bündnis sind verschiedene Umweltverbände und lokale Initiativen zusammengeschlossen, die sich gegen eine Kappung der Gäubahnstrecke in Stuttgart wenden, solange nicht eine neue durchgehende Alternative gebaut ist. Laut dem im Juni von der DB vorgelegten, revidierten Stuttgart-21-Terminplan soll die Unterbrechung im März 2032 erfolgen, die Gäubahnführung über den Flughafen zum Durchgangsbahnhof in Stuttgart aber erst im Dezember 2033 fertiggestellt sein.
Der Anschluss der Gäubahn an den Airport soll durch den rund elf Kilometer langen Pfaffensteigtunnel erfolgen. Mit den Vorarbeiten hatte die Deutsche Bahn im Februar auf den Fildern begonnen. Dabei wurden die Baufelder hergerichtet und mit dem Ausheben jener großen Grube bei Stuttgart-Plieningen begonnen, von der aus die eigentlichen Tunnelbauarbeiten starten sollen.
Nach Informationen unserer Redaktion soll im Oktober der Auftakt des Tunnelbaus gefeiert werden. Das gilt aber nicht für die Röhren, in denen später einmal die Züge fahren, sondern für die sogenannte Rettungszufahrt. Das ist ein unterirdisches Bauwerk, das den eigentlichen Tunnel mit einer Rettungsfläche bei Stuttgart-Plieningen zwischen der Autobahn 8 und der Landesstraße 1192 verbindet. Die Arbeiten am eigentlichen Bahntunnel, für die große Tunnelvortriebsmaschinen eingesetzt werden, sollen nicht vor 2027 aufgenommen werden.
Die Kritik der Initiative entzündet sich am Umgang mit dem Genehmigungsstand für das Gesamtprojekt. Das Vorhaben ist in drei Abschnitte gegliedert. Der erste umfasst den eigentlichen Tunnelbau. Für ihn liegt das Baurecht, der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, seit Anfang des Jahres vor. Die beiden anderen Teilbereiche befinden sich noch im Genehmigungsprozess. Dazu zählt auch der Bereich, in dem der Pfaffensteigtunnel in einem Waldgebiet bei Böblingen an die bestehende Strecke der Gäubahn anschließt.
Für die Kritiker ist das Anlass, die DB zur Zurückhaltung beim Tunnelbau aufzufordern. „Nach unserer Auffassung darf ein verantwortungsvoller Infrastrukturvorhabenträger mit einem Milliardenprojekt keine unumkehrbaren Tatsachen schaffen“, heißt es in dem Brief an Palla und Müller. Das gelte solange, „der entscheidende Anschluss an die Bestandsstrecke noch kein Baurecht besitzt“.
Die vom Bau betroffene Stadt Böblingen hatte im Zuge des Genehmigungsverfahrens für den Verknüpfungsbereich zwischen alter und neuer Strecke eine detaillierte Stellungnahme abgegeben, in der sie sich vor allem gegen die bauzeitliche Belastung durch Schwerverkehr und vorübergehende Inanspruchnahme von anderweitig verplanten Flächen wendet. Das Böblinger Rathaus kritisierte aber auch die zu befürchtende Beeinträchtigung des Bahnverkehrs während der Bauphase. Für diesen zweiten Bauabschnitt erwartet die Deutsche Bahn das Baurecht im Juni 2027. So steht es in der Präsentation, die Evelyn Palla beim Lenkungskreis für Stuttgart 21 im Juni 2026 vorstellte, als die Bahnchefin einräumen musste, dass das Milliardenprojekt nicht vor Mitte 2032 fertig wird. Und auch die Inbetriebnahme des Pfaffensteigtunnels wurde bei dieser Gelegenheit um ein Jahr von Ende 2032 auf Ende 2033 verschoben.
Ebenfalls in der Genehmigungsphase befindet sich der dritte Bauabschnitt des Projekts Pfaffensteigtunnels. Der umfasst den Bau einer knapp drei Kilometer langen Leitung von Stuttgart-Rohr zur Abzweigstelle, die die Stromversorgung der neuen Bahnstrecke sicherstellt. Parallel dazu wird die Oberleitung der Gäubahn in dem Abschnitt erneuert. Die Deutsche Bahn erwartet die Baufreigabe für April 2027. Allerdings gab es im Genehmigungsverfahren eine Panne bei der sogenannten Auslegung, also jener Phase, in der sich Interessierte die Pläne ansehen können, um gegebenenfalls in einem weiteren Verfahrensschritt Einwände zu erheben. Ursprünglich war die Auslegung von Ende April bis Ende Mai vorgesehen.
Stattdessen fand die Einsichtnahme von Ende Mai bis Ende Juni statt. Es habe bei der „Veröffentlichung des Bekanntmachungstextes“ technische Probleme gegeben, erklärt ein Sprecher des zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes. „Die Wiederholung der Auslegung war erforderlich, um die gesetzlich vorgegebene Auslegungsfrist von einem Monat zu gewährleisten“.

