Stuttgart

Ex-Bürgermeister Wölfle zahlt 5000 Euro

Das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue wird mit einer Geldauflage beendet. Es gibt keine strafrechtliche Verurteilung. Der 73-Jährige hatte eigentlich einen Freispruch angestrebt.

  • Werner Wölfle (links) wurde im Prozess vor dem Landgericht vom bekannten Stuttgarter Strafverteidiger Markus Bessler verteidigt, der lange einen Freispruch anstrebte, aus Gründen der Prozessökonomie aber eine symbolische Geldauflage vorschlug.Foto: Lichtgut/Julian Rettig

    Werner Wölfle (links) wurde im Prozess vor dem Landgericht vom bekannten Stuttgarter Strafverteidiger Markus Bessler verteidigt, der lange einen Freispruch anstrebte, aus Gründen der Prozessökonomie aber eine symbolische Geldauflage vorschlug.Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Stuttgart - Die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue gegenüber dem ehemaligen Stuttgarter Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle nach § 153 Abs. 2 der Strafprozessordnung gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Der Beschluss wird rechtskräftig, sobald er den Betrag an eine vom Gericht vorgegebene soziale Einrichtung überwiesen hat. Er markiert sieben Jahre nach einer Hausdurchsuchung das juristische Ende von Wölfles persönlicher Aufarbeitung im Klinikumskandal – ohne strafrechtliche Verurteilung, wie sie die Staatsanwaltschaft bis zum Schluss gefordert hatte, aber auch ohne Freispruch. Als damaliger Krankenhausbürgermeister trug Wölfle die politische Verantwortung für das Klinikum. Die Affäre um die Behandlung libyscher Kriegsverletzter und das Kuwait-Geschäft fiel in seinen Zuständigkeitsbereich.

Die jahrelangen Ermittlungen und die umfangreiche Beweisaufnahme reichten nach Auffassung des Gerichts aber nicht aus, um ein vorsätzliches strafbares Handeln nachzuweisen. Zu diesem Schluss war die Kammer unter dem Vorsitz von Bettina Künzel zuvor schon beim ehemaligen Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz und dem ehemaligen Ärztlichen Direktor Jürgen Graf gekommen. Sie akzeptierten unlängst Geldauflagen von 30.000 und 50.000 Euro.

Fünfeinhalb Jahre nach Beginn des ersten Prozesses wegen Betrugs, Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Betreuung und Behandlung von 372 libyschen Kriegsversehrten und einem Beraterprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium gegen drei externe Patientenbetreuer sind nun nur noch weniger bedeutende Verfahren offen. Das ehemalige CDU-Bundesvorstandsmitglied Hermann-Josef Arentz in seiner Funktion als Berater und Patientenbetreuer sowie Jürgen Grafs Vorgänger als Ärztlicher Direktor, Claude Krier, waren bisher nicht verhandlungsfähig. Sie müssen ebenfalls mit Geldauflagen rechnen.

Drei Angeklagte hinter Gittern

Während die meisten Angeklagten im Klinikum-Prozess mit Bewährungs- und Geldstrafen davon gekommen sind, wurden drei zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt. Der ehemalige Abteilungsleiter der für die Auslandspatienten zuständigen International Unit IU) wartet noch auf seinen Haftantritt.

Bei Schmitz, Graf und Wölfle ließ sich ein vorsätzlich strafbares Verhalten – Untreue und Betrug – nicht belegen. Das Gericht sah vielmehr organisatorische Defizite und fehlende Compliance-Regeln, stellte aber klar, dass die Unfähigkeit, ein Klinikum zu führen, oder die unzureichende Kontrolle der Belegschaft keine Straftatbestände sind.

Wölfles Anwalt Markus Bessler hatte Ende Juli in einem Schreiben an die Kammer noch einmal deutlich gemacht, dass sein Mandant freizusprechen sei, weil er an 17 Verhandlungstagen weitgehend entlastet worden sei. Nur falls ein Freispruch noch lange Zeit auf sich warten lassen würde, wäre er bereits, ausnahmsweise eine kleine symbolische Geldauflage akzeptieren, um das Verfahren zu beenden.

Vorgeschlagen wurden 3000 bis 5000 Euro, weil Wölfle keine hohen Einkünfte mehr habe, er nur ein gekürztes Ruhegehalt erhalte, er durch das Verfahren berufliche Nachteile erlitten habe und vielfach ehrenamtlich tätig sei. Die Verteidigung betonte zudem, Wölfle habe seine politische Laufbahn nicht freiwillig beendet, er habe wegen des Verfahrens nicht erneut kandidieren können und dadurch erhebliche Versorgungsansprüche verloren.

Wölfles Dilemma: Das seit sieben Jahren laufende Verfahren belastet ihn persönlich und öffentlich. Ein Ende hätte sich noch bis Ende 2026/Anfang 2027 ziehen können. Tatsächlich hatte das Gericht Termine bis ins neue Jahr veröffentlicht. Und selbst nach einem Freispruch hätte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen können. Die Höhe der Geldauflage sollte bewusst symbolisch sein.

Starker politischer Druck

Im August 2016 war Wölfle vom Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser in das Sozialressort gewechselt. Zu diesem Zeitpunkt war der Skandal nur ansatzweise öffentlich dokumentiert. Mit den Ermittlungen geriet der heute 73-Jährige zunehmend unter politischen Druck. Teile des Gemeinderats warfen ihm vor, seine Aufsichtspflichten verletzt zu haben. Es wurde ein Akteneinsichtsausschuss gebildet, der klären sollte, wann Wölfle was wusste und ob der Gemeinderat ausreichend informiert worden war. Der damalige SPD-Chef Martin Körner bezeichnete Wölfle als „eine treibende Kraft bei krummen Auslandsgeschäften des Klinikums“. Thomas Adler (Die Linke) meinte damals: „Weder Wölfles Flucht in die Amnesie noch dessen Verschleierungstaktik […]“ würden „helfen, sich aus der Verantwortung zu retten.“

„Goldener Handschlag“ umstritten

Damals ging es neben den umstrittenen Projekten auch um den „Goldenen Handschlag“ für Ex-Geschäftsführer Schmitz statt einer fristlosen Kündigung. 2019 versagte der damalige Oberbürgermeister Fritz Kuhn seinem Parteifreund die nötige Unterstützung gegen die – aus heutiger Sicht – unberechtigten Anfeindungen auf Grundlage einiger vom damaligen AfD-Stadtrat Heinrich Fiechtner veröffentlichten Whatsapp-Mitteilungen. Wölfle sah sich gezwungen, ein Disziplinarverfahren gegen sich anzustrengen, um dienstrechtlich klären zu lassen, ob ihm Pflichtverletzungen vorzuwerfen seien. Das Regierungspräsidium dürfte dieses Verfahren nun einstellen.

Wölfle hatte ursprünglich noch bis 2024 als Bürgermeister amtieren können. Anfang 2019 erklärte er jedoch, nach Ablauf seiner Amtszeit nicht mehr für eine Wiederwahl anzutreten. Damit endete seine politische Laufbahn deutlich früher als geplant. Vier Jahre nach der Durchsuchung seiner Privatwohnung und des Dienstzimmers im Rathaus wurde Anklage erhoben, Anfang 2026 begann die Hauptverhandlung vor dem Landgericht. Am Mittwochnachmittag wurde sie von Richterin Bettina Künzel beendet.

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