Stuttgart

Einbrecherchef möchte am Ende seine Uhr zurück

Das Landgericht Stuttgart verurteilt zwei Männer wegen Einbrüchen zu mehrjährigen Haftstrafen. Das Gericht ist überzeugt: Sie arbeiteten wie ein Handwerksbetrieb.

Stuttgart - Die Kette mit dem Kreuz und die Uhr, die hätte ihr Mandant gerne wieder, gibt die Anwältin zu Protokoll. Es seien persönliche Gegenstände, an denen er hänge. Bei seiner Inhaftierung seien sie beschlagnahmt worden. Der Prozess gegen zwei Angeklagte aus Georgien und der Ukraine wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls ist kurz vor seinem Ende. Es ist der Tag der Plädoyers der beiden Verteidigerinnen und des Wartens auf ein Urteil. 49 Wohnungseinbrüche sind Teil der Anklage. Geschehen von August 2023 bis Januar 2025 in der Region Stuttgart, Nürnberg, Bayreuth und Nordrhein-Westfalen. Schadenswert: 299.000 Euro. Der Staatsanwalt hat bereits vor drei Wochen plädiert und Freiheitsstrafen in Höhe von sechs Jahren beziehungsweise sieben Jahren und sechs Monaten gefordert.

Ein Ehepaar, in dessen Haus eingebrochen worden ist, sitzt an diesem Freitag in den Zuschauerreihen des Gerichtssaals. Sie sind die einzigen der Betroffenen, die zur Urteilsverkündung gekommen sind. Der Wunsch des als Bandenchef Angeklagten, seine Erinnerungsstücke zurückzufordern, macht beide wütend. Die Wehmut des Angeklagten empfinden sie als mehr als unangemessen. Denn für beide sind etwa die gestohlene Uhr der Mutter, einer ihrer Goldringe und der Siegelring, den der 70-Jährige zur Konfirmation geschenkt bekommen hat, unwiderruflich verloren. Irgendwohin weiterverkauft. Umso gespannter erwarten beide das Urteil in diesem Prozess, der nach Verständigungsgesprächen nach acht Monaten an seinem Ende angekommen ist.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilt den 52-jährigen Ukrainer, den es als Chef einer mehrköpfigen Bande sieht, schließlich zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Auch wenn er nie am Tatort gewesen sei, sei er der Mann hinter den Einbrüchen. Der zweite, nun zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft Verurteilte, sei sein Ansprechpartner am Einbruchsort gewesen. Er fuhr die „einfachen Einbrecher“ an ihre Einsatzorte, stand Schmiere und warnte per Handy, wenn Gefahr bestand, entdeckt zu werden. Nur einmal war er selbst in einem Einbruchshaus, wie ein DNA‑Treffer zeigt.

Gewonnen haben die Ermittler dieses Wissen aus der GPS-Ortung der Tatfahrzeuge, die dem Bandenchef gehörten, und aus der Telekommunikationsüberwachung. „Noch nie“, sagt der Vorsitzende Richter Volker Peterke sichtlich fasziniert, „habe ich eine solche Kommunikation von Tätern bei der Arbeit erlebt.“

Gericht: Einbrecherbetrieb

In ihrer Urteilsbegründung bezeichnet die Kammer das Vorgehen der beiden als „Einbrecherbetrieb“. Mit klaren Zuständigkeiten. Morgens fuhren sie zur Arbeit, abends kamen sie nach Hause zurück. Streckenweise habe sie den Prozess als Achterbahnfahrt empfunden, sagte die Rechtsanwältin des Georgiers. Im Verfahren sei„engagiert gestritten“ worden. Aber nun sei der Prozess an dem Punkt angekommen, „an dem man einen Schlussstrich ziehen muss“. Ihr Mandant, der seine Taten gestanden hat, wünsche sich nichts so sehr wie, aus der U-Haft in den regulären Strafvollzug zu kommen. Und dann irgendwann nach Georgien ausgewiesen zu werden. Sie plädierte auf die im Deal in Aussicht gestellte Haftstrafe unter sechs Jahren.

Ihre Kollegin, die den Bandenchef verteidigte, ging wesentlich harscher mit den Ermittlungen um. Der 52-Jährige hatte kein Geständnis abgelegt, nur der Verlesung von Vernehmungsprotokollen zugestimmt. Die Polizei sei in diesem reinen Indizienprozess bei der Bewertung der Telefonüberwachung und der GPS-Ortung voreingenommen gewesen. Ihr Mandant sei in der Untersuchungshaft isoliert und medizinisch mangelhaft versorgt worden. Sie forderte, ihren Mandanten freizusprechen.

Die Angeklagten hatten während der Plädoyers rege miteinander gesprochen und vom Recht auf das letzte Wort keinen Gebrauch gemacht. Als sie dann das Urteil hörten, holte sie offenbar für einen kurzen Moment dann doch die Realität ein – und sie waren still. Während der Urteilsbegründung waren sie dann jedoch schon wieder damit beschäftigt, ihr Gespräch fortzusetzen. Am Ende bedankten sie sich beim Gericht. Von der Beute fehlt jedoch jede Spur.

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