Stuttgart

Die Fotos im Netz schüren die Wut des Verlassenen

Ein Mann bringt im Januar seine Ex-Partnerin in einem Schwesternwohnheim um. Laut der Anklage hatte er ein schwieriges Rollenverständnis.

Stuttgart - Die Fotos von Maha D. in den sozialen Netzwerken strahlen viel Lebensfreude aus. In schicken Outfits posiert sie für die Kamera, lacht, strahlt, schüttelt die wilden braunen Locken. Diese Bilder waren es wohl, die die Wut im 32-jährigen Mohammed S. hochkochen ließen, so ordnet es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ein. Denn die 31-jährige Pflegehelferin traf sich, nachdem sie Mohammed S. geheiratet hatte, mit einem Fotografen, um die Fotos zu machen. Das führte zum Streit, bei dem sie den Ehering zurückgab, trug der Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt gegen den Ex-Partner vor. Er soll Maha D. am 25. Januar in ihrer Wohnung niedergeschlagen und erstickt haben. Weil sie nicht in sein „stark traditionelles und religiöses Rollenverständnis“ gepasst habe, wonach eine Frau zu gehorchen und sich unterzuordnen habe.

Maha D. war erst 2025 nach Deutschland gekommen. Zielstrebig hatte sie in ihrem Heimatland Tunesien darauf hin gearbeitet, einen Job im Krankenwesen in Deutschland zu finden. Im Herbst 2025 lernte sie Mohammed S. kennen. Es funkte wohl recht schnell zwischen den beiden: Schon am 3. November ließen sie sich nach islamischem Recht trauen. Der Ehemann zog bei Maha im Wohnheim an der Türlenstraße ein, das überwiegend von Pflegekräften am Stuttgarter Klinikum sowie Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern bewohnt wurde. Er hatte davor in einer Geflüchteten-Unterkunft in Degerloch gewohnt, stammte aus dem Palästinensergebiet und war laut der Anklage staatenlos.

Dass Maha D., laut ihren Kolleginnen und Kollegen eine fröhliche und offene Person, auch nach der Eheschließung noch mit anderen Männern Kontakt hatte, gefiel dem Gatten nicht, schilderte der Staatsanwalt. Zu einem großen Streit kam es im Januar: Der Fotograf stellte ihr Bilder zur Verfügung, die sie in den sozialen Medien zeigte. Im Januar merkte das ihr Partner. Er wurde gewalttätig. Das war für Maha D. der Trennungsgrund: Am 20. Januar, vier Tage vor ihrem Tod, gab sie Mohammed S. den Ehering zurück.

Die Entscheidung der Frau wollte der Angeklagte nicht akzeptieren. Der 31-Jährige habe „beschlossen, sie für ihr Verhalten zu bestrafen“, ihr die Möglichkeit zu nehmen, ein eigenes Leben ohne ihn zu führen. Er sei am 24. Januar zur Wohnung gekommen. Zwischen 16.30 Uhr und 17.10 Uhr starb Maha D.. Erst habe er sie geschlagen, dass sie zu Boden ging und „handlungsunfähig“ war. Dann habe er ihr die Luft abgedrückt am Hals, bis sie tot war. Die Tat wertet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte will sich vorerst nicht äußern. Das Verfahren wird am 4. August fortgesetzt.

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