Stuttgart

Betrug um Corona-Testzentren führt zu Haftstrafe

Zwei Jutebeutel mit Beweismaterial und der Hinweis auf einen mysteriösen Mister X helfen einer Frau nichts.

Stuttgart/Gerlingen - Traditionell steht Angeklagten ein letztes Wort zu. Ihres ist eher ein Wörterbuch. Im Betrugsprozess um Coronatestzentren in Gerlingen und Stuttgart-Stammheim zieht die Angeklagte noch einmal alle Register. Einen dicken Stapel hat die 60-Jährige vor sich, mehr als eine Stunde lang liest sie vor, beklagt sich über die Ermittlungsbehörden, die Steuerfahndung, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und auch über ihren eigenen Verteidiger. Der hat eben noch wacker ihren Freispruch gefordert, aber dass er jetzt hier sitzt, hat er dem Gericht zu verdanken. Das Vertrauen sei zerrüttet, sagt die Angeklagte. Um den Prozess unfallfrei zu Ende zu bringen, hat das Gericht ihn kurzerhand als Pflichtverteidiger bestellt.

Seit Januar hat die 15. Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts verhandelt. „Wir haben sehr viel erlebt“, sagt die Vorsitzende Richterin Kerstin Geist später in ihrer Urteilsbegründung, und man merkt ihr an, dass sie nicht unbedingt Lust auf eine Wiederholung hat. Das Gericht habe an 27 Verhandlungstagen insgesamt 27 Zeugen vernommen. Ein wichtiger Zeuge sei abgetaucht. Ein anderer Zeuge sei bis heute unbekannt, weil die Angeklagte immer nur von einem „Mister X“ gesprochen habe – „wer weiß, ob es ihn wirklich gibt“.

Datenträger soll einem Wasserschaden zum Opfer gefallen sein

Dann seien plötzlich zwei Jutebeutel mit Testdokumentationen aufgetaucht, während das wichtigste Entlastungsbeweisstück – ein Datenträger mit der kompletten Testdokumentation – angeblich einem Wasserschaden zum Opfer gefallen sein soll. Auch daran hatte das Gericht große Zweifel.

Immerhin eines billigt die Richterin der Angeklagten zu. In ihren Coronatestzentren, von denen sich eines im Gerlinger Kaufland befand, seien deutlich mehr Tests vorgenommen worden, als die Staatsanwaltschaft zunächst in ihrer Anklageschrift vermutet hatte. Dennoch habe die Angeklagte eine Vielzahl an so genannten Lufttestungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. 26.340 Testungen hätten nie stattgefunden. Für zahlreiche weitere Testungen fehle die vorgeschriebene Dokumentation. 809.012,15 Euro habe die Angeklagte nach Berechnungen des Gerichts zu Unrecht erhalten. In der Anklageschrift war ursprünglich noch von einem Millionenschaden die Rede gewesen.

Während der Coronapandemie hatten die Betreiber der Testzentren unbürokratisch und ohne aufwendige Nachweise die von ihnen vorgenommenen Tests abrechnen können. Allerdings bestand von Anfang an die Verpflichtung, die entsprechende Dokumentation bis Ende 2024 aufzubewahren. Als das baden-württembergische Sozialministerium im Frühjahr 2023 nach einem Hinweis des Robert-Koch-Instituts bei der Frau vorstellig wurde und eine Stichprobe für verschiedene Tage verlangte, setzte offenbar hektische Betriebsamkeit ein. Den Kontrolleuren wurden teils mit Tippex manipulierte und umdatierte Testnachweise präsentiert. Kurz darauf wurde die Steuerfahndung zur Hausdurchsuchung vorstellig.

Zwei Jahre später kam die Frau sogar für neun Monate in Untersuchungshaft. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss sie ins Gefängnis zurück. Auf zwei Jahre und neun Monate Haft lautet das Urteil der 15. Strafkammer. Die Frau habe nach Ansicht des Gerichts die damalige Notsituation einer Pandemie ausgenutzt, um sich zu bereichern.

In der Familie wurde noch eiligst Geld verschoben

An der Begleichung des Schadens müssen sich auch die Töchter der Frau beteiligen. Kurz nach ihrer Verhaftung hatte sie auf ihre Immobilien Grundschuldeinträge zugunsten der beiden jungen Frauen vorgenommen. Die Kinder hätten ihr Darlehen gewährt, lautete die Begründung. Das Gericht hat eine andere Erklärung: „Es ging darum, Ihren Immobilienbestand dem Zugriff der Staatsanwaltschaft zu entziehen.“

Während der Urteilsbegründung schrieb die Frau eifrig mit. Sie kann nun Revision einlegen. „In Ihrer Wahrnehmung sind immer die anderen schuld“, sagt die Richterin. „Ich wünsche Ihnen, dass Sie eines Tages zur Selbstreflexion in der Lage sind.“ Vorerst dürfte das ein frommer Wunsch bleiben.

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