Stuttgart

Schwerer Rückschlag für Windkraft in der Region

Das Land hat den Regionalplan abgelehnt, weil Naturschutz-Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden sind und weil Orte von Windrädern umzingelt werden könnten. Viele Projekte verzögern sich jetzt.

  • Wann sich in der Region Stuttgart weitere Windräder drehen, liegt noch im Nebel – wegen Fehlern in der grundlegenden Windkraftplanung des Regionalverbandes müssen jetzt zusätzliche Gutachten erhoben werden.Foto: Thomas Warnack/dpa

    Wann sich in der Region Stuttgart weitere Windräder drehen, liegt noch im Nebel – wegen Fehlern in der grundlegenden Windkraftplanung des Regionalverbandes müssen jetzt zusätzliche Gutachten erhoben werden.Foto: Thomas Warnack/dpa

Stuttgart - Das hat es so noch nicht gegeben in Baden-Württemberg: Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den im Dezember beschlossenen Windkraftplan der Region Stuttgart wegen „handwerklicher und rechtlicher Fehler“ zurückgewiesen. Betroffen sind 35, nach anderen Aussagen bis zu 50 der eigentlich ausgewiesenen 89 Vorranggebiete für Windkraft. Viele laufende Windkraftprojekte, etwa im Rems-Murr-Kreis oder im Landkreis Ludwigsburg, werden sich deshalb um voraussichtlich mindestens ein Jahr verzögern.

Zwei Kritikpunkte gibt es, die das Ministerium vorbringt; auch Bürgerinitiativen hatten sich beschwert. Erstens wurde nicht ausreichend geprüft, ob bestehende FFH- und Vogelschutzgebiete den Bau von Windrädern auf einem bestimmten Gebiet einschränken oder gar unmöglich machen. Es geht um mehrere Dutzend potenzielle Windkraftstandorte, bei denen solche Schutzgebiete in der Nachbarschaft liegen. Im Fokus steht ein Vorranggebiet bei Böhmenkirch (Kreis Göppingen; im Jargon des Regionalverbandes trägt das Gebiet die Ziffer GP-28), das sich sogar vollständig in einer solchen geschützten Fläche befindet.

Drei Orte wären womöglich von Windrädern umzingelt worden

Thomas Kiwitt, der beim Regionalverband Stuttgart als Technischer Direktor die Verantwortung trägt für die Windkraftplanung, erklärt auf Nachfrage: Die Gemeinde Böhmenkirch habe den Windkraftstandort unbedingt gewollt und sei zuversichtlich gewesen, später im konkreten Genehmigungsverfahren den Nachweis erbringen zu können, dass die Schutzgebiete nicht beeinträchtigt würden. Der Regionalverband habe deshalb den Standort aufgenommen. „Das war eine Fehleinschätzung von mir“, gibt sich Thomas Kiwitt heute zerknirscht: „Das war mein Fehler.“

Die zweite Beanstandung des Ministeriums betrifft den sogenannten Überlastungsschutz an drei Standorten. Dörfer dürfen nicht von Windrädern umzingelt sein – es müssen im Umkreis von 3,5 Kilometern ausreichend freie Räume ohne Windenergieanlagen bleiben. Für die Orte Bartholomä (Ostalbkreis), Gnannenweiler und Adelberg (beide Kreis Göppingen) sah der Regionalverband keine Umzingelung, das Ministerium jetzt aber schon. Betroffen sind offenbar die Standorte GP-1, GP-3, GP-4 und ebenfalls GP 28. Bei letzterem Gebiet gibt es also gleich zwei Beanstandungen; es dürfte ganz gestrichen werden. Bei den drei weiteren Flächen wird zumindest der Zuschnitt verändert werden müssen. Wie Benjamin Hechler, der Sprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, sagt, seien die Fehler ärgerlich, zumal man den Regionalverband schon im März auf sie aufmerksam gemacht habe. Windkraftgegner ließen Standorte oft gerichtlich überprüfen, schon deshalb sei es für das Land und auch für die Projektierer, die viel Geld investieren, unabdingbar, dass eine Planung rechtssicher sei: „Es wäre niemandem geholfen, wenn ein fehlerhafter Plan später vor Gericht angreifbar ist.“

Thomas Kiwitt versucht, zumindest das Gute im Schlechten zu sehen: Die Reaktion des Ministeriums zeige, wie transparent das gesamte Verfahren sei. Die Vorwürfe von Windkraftgegnern, es würde gemauschelt, seien dadurch widerlegt.

Aber wie geht es nun weiter? Bei allen betroffenen Standorten müssen Gutachter nun prüfen, ob die Naturschutzflächen durch Windräder in Mitleidenschaft gezogen werden könnten oder ob eine Umzingelung vorliegt. Das seien Prüfungen am Schreibtisch, allein aufgrund der Aktenlage, betont Thomas Kiwitt. Da es dadurch zu Änderungen am Regionalplan kommen wird, müssen die Unterlagen nochmals drei Monate für Behörden und vier Wochen für Bürger offengelegt werden – diese dürfen erneut Stellungnahmen und Einwände abgeben, allerdings begrenzt auf die geänderten Passagen. Das Nadelöhr sei, so Kiwitt, alle zu erwartenden Stellungnahmen detailliert zu prüfen – das sei zeitaufwendig und arbeitsintensiv.

Für alle betroffenen Standorte müssen Gutachten erstellt werden

Insgesamt werde ein erneuter Beschluss des Regionalplans nicht vor Herbst 2027 erfolgen können. Für Kommunen und Projektierer bedeutet dies in aller Regel, dass sie vor der Verabschiedung des überarbeiteten Regionalplans keine Baugenehmigung für ein Windrad bekommen können. Zumindest für die Region Stuttgart ist dies ein herber Rückschlag bei der Energiewende. Daneben gibt es noch ein viel größeres Risiko. Jede Region ist verpflichtet, mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche für Windkraft nutzbar zu machen. Die Region Stuttgart hat bisher 1,9 Prozent ausgewiesen, doch die Fläche dürfte nun kleiner werden.

Falls der Regionalverband unter 1,8 Prozent rutschen würde, stünde die gesamte bisherige Planung in Frage. Es müssten dann kleinere Flächen, die gestrichen worden waren, wieder reingenommen werden. Oder es müssten bestehende Standorte vergrößert werden.

Thomas Kiwitt geht aber nicht davon aus, dass es so weit kommen wird: „Aber jetzt sollen zuerst die Gutachter ihre Arbeit machen.“ Auch Benjamin Hechler vom Ministerium betont: „Die entstandenen Fehler sind behebbar.“ Doch das kostet Zeit – schon das bisherige Verfahren zur Windkraftplanung hat drei Jahre gedauert, nun kommt mindestens ein weiteres Jahr dazu.

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