Stuttgart

Regenbogenfahnen im Milaneo verboten

Werbe-Deko erlaubt, eigene Pride-Flaggen verboten? Ein Vorfall im Einkaufszentrum Milaneo sorgt nach dem CSD für Kritik. Der Betreiber sagt, dass das Hausrecht für alle Flaggen gelte.

  • Flaggen-Verbot im Stuttgarter Einkaufszentrum: Selbst mit Pride-Flaggen dekorieren, aber der Kundschaft das Tragen der Flagge verbieten – darf man das?Foto: Imago/Friedrichs; Lichtgut/Schmidt

    Flaggen-Verbot im Stuttgarter Einkaufszentrum: Selbst mit Pride-Flaggen dekorieren, aber der Kundschaft das Tragen der Flagge verbieten – darf man das?Foto: Imago/Friedrichs; Lichtgut/Schmidt

Stuttgart - Julia K. und ihre Begleitung wollten auf dem Heimweg von der CSD-Demonstration in Stuttgart Ende Juli eigentlich nur noch schnell eine Kleinigkeit essen. Mit der Regenbogen-Flagge als Umhang erregten sie im Inneren des Einkaufszentrums Milaneo aber die Aufmerksamkeit der Security. Das Mitführen und Zeigen von Fahnen oder Flaggen sei im Einkaufszentrum untersagt. Grundsätzlich. Die beiden Demonstrierenden mussten ihre Flaggen wegpacken, um weitershoppen zu dürfen.

„Moralisch fragwürdig“: Kritik an doppelten Standards

„Wir waren von der Situation überrumpelt“, erinnert sich Julia K., „immerhin haben wir aus unserer Sicht nichts falsch gemacht.“ Besonders irritierend wirkte die Forderung auf die Kundschaft, weil im ganzen Kaufhaus Pride-Flaggen zu sehen waren: als Deko, auf Produkten und auf den Bildschirmen im Rahmen des hauseigenen Marketings. „Wir hingegen mussten unsere Pride-Flagge wegstecken, um uns weiterhin im Einkaufszentrum aufhalten zu dürfen.“ Julia K. und ihre Begleitung packten ihre Flaggen weg.

Doch ihnen fehlt das Verständnis dafür, wie man Werbung mit der Pride-Flagge machen kann, auf der anderen Seite Menschen dabei behindert, Sichtbarkeit für LGBTIQ+-Rechte zu generieren. „Ich halte es für moralisch fragwürdig, solches Pinkwashing zu betreiben“, sagt die Demonstrantin. „Ich kenne viele queere Menschen, die in der aktuellen politischen Lage Angst haben. Sichtbarkeit zuzulassen und zu unterstützen ist ja wohl das Mindeste.“

Dirk Keuthen, Center-Manager des Milaneos, weist in seiner schriftlichen Stellungnahme den Vorwurf zurück: „Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religionen, Nationalitäten, Lebensweisen und sexueller Identitäten sind bei uns gleichermaßen willkommen. Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die Vorgabe, dass größere Fahnen und Flaggen innerhalb des Centers grundsätzlich nicht gezeigt oder mitgeführt werden sollen.“

Das Verbot sei durchgehend durchgesetzt worden. Auch etwa zur WM, wo ebenfalls das ganze Einkaufszentrum im Zeichen des Weltfußballs mit Flaggen dekoriert worden war, während der Kundschaft untersagt worden sei, Flaggen sichtbar bei oder an sich zu tragen. „Diese Regelung bezieht sich nicht auf den Inhalt oder die Aussage einer Flagge, sondern wird unabhängig davon angewendet. Egal, ob es sich um Nationalflaggen, politische Symbole, Vereinsflaggen oder Pride-Flaggen handelt.“

Als Grund für die Regelung führt Keuthen an, dass das Milaneo als stark frequentierter öffentlicher Aufenthaltsort mit täglich vielen tausend Gästen einen sicheren und störungsfreien Centerbetrieb gewährleisten möchte. Den Schuh des Pinkwashings möchte er sich nicht anziehen. „Uns ist wichtig zu betonen, dass das Milaneo Vielfalt sichtbar unterstützt. Dies zeigt sich seit Jahren in zahlreichen Aktionen, Dekorationen und Kommunikationsmaßnahmen unserer Mieter und des Centers selbst. Die Präsenz von Pride-Motiven im Rahmen von Marketingaktionen oder Schaufenstergestaltungen steht daher nicht im Widerspruch zu den geltenden Hausregeln für das Mitführen von Fahnen durch Besucher“, findet er.

Und wie sieht die Sache aus juristischer Sicht aus? Konrad Philipp Volkwein, Rechtsanwalt der Interessengemeinschaft (IG) Christopher Street Day (CSD) Stuttgart e.V., beurteilt die Lage differenziert: „Rechtlich sind die eigene Dekoration und Werbung des Betreibers einerseits und die Ausübung seines Hausrechts gegenüber Besuchenden andererseits zunächst unterschiedliche Sachverhalte“, erklärt der Stuttgarter Jurist.

Auf Grundlage des bislang bekannten Sachverhalts sieht er keine Anhaltspunkte dafür, das Vorgehen des Milaneo als rechtswidrig einzuordnen. Die Situation sähe anders aus, wenn bei anderer Kundschaft das Mitführen und Zeigen von größeren Flaggen billigend geduldet worden sei.

Wären Flaggen-Träger vom Einkaufszentrum unterschiedlich behandelt worden, sei die Sache in der Tat rechtfertigungsbedürftig und rechtlich durchaus problematisch. Da dies aber nicht der Fall zu sein scheint, gibt es aus rechtlicher Perspektive auch nichts zu beanstanden.

Rechtlich zulässig, gesellschaftlich strittig: Die Juristen-Einschätzung

Auf gesellschaftlicher Ebene sei die Doppelmoral aber durchaus anzuprangern, sagt der Jurist. „Ich persönlich, aber auch als Rechtsanwalt der IG CSD Stuttgart e.V., kritisiere das geschilderte Vorgehen des Milaneo ausdrücklich“, sagt Rechtsanwalt Volkwein. „Gerade vor dem Hintergrund, dass das Milaneo selbst Pride-Symbolik zu Marketing- und Werbezwecken einsetzt, halte ich es für kritikwürdig. Aber: Nicht jedes Verhalten, das widersprüchlich, grenzwertig oder moralisch kritikwürdig erscheint, ist deshalb zugleich rechtswidrig.“

Strategie von Unternehmen

Pinkwashing bezeichnet die Strategie von Unternehmen oder Organisationen, sich durch gezieltes Marketing als besonders engagiert für die LGBTIQ+-Community darzustellen, um ihr Image aufzubessern und dadurch ihre Gewinne zu steigern. Dabei dient das progressive Auftreten oft nur als oberflächliche Fassade, die von fehlendem echten Engagement oder gar diskriminierenden Unternehmenspraktiken im Hintergrund ablenkt.

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