Stuttgart

Kommentar: Streichen an der Lieblings-Subvention

Kommentar: Streichen an der Lieblings-Subvention

Es fällt gar nicht so schwer, staatliche Leistungen auf ihre Wirkung zu untersuchen. Zwei Möglichkeiten bieten sich an. So kann man beispielsweise darauf achten, ob sich die Begründung für eine Subvention im Laufe der Zeit geändert hat. Passiert das mehrfach, wie etwa beim Deutschlandticket, spricht vieles dafür, dass etwas nicht stimmt. Man kann zweitens untersuchen, ob die erhoffte Wirkung der Leistung eingetreten ist. Hat sich nichts geändert, muss man die ganze Sache in Zweifel ziehen.

Womit wir beim Elterngeld wären. Ursprünglich wurde dieser staatliche Ersatzlohn für Eltern eingeführt, um die Geburtenrate bei gut verdienenden Frauen zu erhöhen. Später dann galt es als Mittel, um ganz allgemein Arbeit und Familie besser vereinbaren zu können. Schließlich wurde es damit begründet, die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen zu befördern. Ein Blick auf die sinkende Geburtenrate suggeriert, dass die „beliebteste familienpolitische Leistung“ ihre Wirkung verfehlt hat. Für inzwischen etwa sieben Milliarden Euro im Jahr sollte mehr herausspringen.

Familienministerin Karin Prien (CDU) nimmt trotzdem nur kosmetische Kürzungen der Leistung vor. Vermutlich auch, um die öffentliche Empörung in Grenzen zu halten. Denn so ist es ja mit jeder Subvention, egal, ob sie die erwünschte Wirkung erzielt hat oder nicht: Sobald es daran geht, sie wieder abzuschaffen, ist der Aufschrei gewaltig.

Datenschutz-Einstellungen