Die Löcher in den Kassen der Krankenkassen werden immer größer. Soll es zum Jahreswechsel nicht erneut zu einer Welle von Beitragserhöhungen für die Versicherten und ihre Arbeitgeber kommen, muss schnell gehandelt werden. Die Frage ist nur: wie schnell? Zwar ist verständlich, dass die Regierung das Reformgesetz, das letztlich ein Kürzungsgesetz ist, noch vor der Sommerpause durchbringen will. Doch war man sich innerhalb der Koalition und in den Verhandlungen mit den sehr kritisch gestimmten Ländern in vielen Punkten so uneins, dass der erste in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf quasi Makulatur ist.
Auf den letzten Drücker formulierte und auf fast 300 Seiten verteilte Änderungen sind eine Zumutung für Parlamentarier, die gern wissen wollen, worüber sie da eigentlich abstimmen. Das Durcheinander ist so groß, dass nun Oppositionspolitiker vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind.
Wie das Urteil ausfallen wird, lässt sich schwer vorhersagen. Immerhin, Karlsruhe hat 2023 schon einmal die Verabschiedung eines Gesetzes kurz vor der Sommerpause gestoppt – damals ging es um das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampelkoalition. Unabhängig davon gilt: lieber ein durchgerechnetes Gesetz, das Anfang September zur Abstimmung steht, als allerlei Detailänderungen, die niemand mehr versteht – und die uns allen gewaltig auf die Füße fallen können.
