Stuttgart - Knapp vier Jahre nach dem Anschlag auf die Ostsee-Pipeline Nordstream hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben – nicht wegen Sabotage, sondern wegen Kriegsverbrechen. Die Angelegenheit ist juristisch komplex. Und sie hat eine politische Komponente, auf die in einem möglichen Prozess ein ganz besonderer Fokus liegen wird. Die Frage, wer dahinter steckt, ist die alles entscheidende.
Im September 2022 hatten nicht wenige spekuliert, dass Russland Drahtzieher des Sprengstoffanschlags gewesen sei. Das war schon damals unwahrscheinlich. Aber Russen haben in diesem Krieg so viele Verbrechen begangen, dass manch einer auch dies für möglich gehalten hat. Inzwischen glaubt man die Täter zu kennen, sie kommen aus der Ukraine. Doch die Auftraggeber oder Mitwisser sind noch größtenteils im Dunkeln. Hat der ukrainische Generalstab etwas gewusst? Hat der Geheimdienst in Kiew sein Plazet gegeben? War womöglich gar Präsident Selenskyj informiert?
All das sind berechtigte Fragen. Sollte das Oberlandesgericht in Hamburg die Verhandlung zulassen, ist es unwahrscheinlich, dass sie beantwortet werden. Das liegt an der Struktur deutscher Strafprozesse, bei denen es nur um die Verantwortlichkeit des Angeklagten geht. Dass der behaupten wird, auf Befehl gehandelt zu haben und die Befehlskette bis ganz nach oben offen legt, ist unwahrscheinlich.

