Stuttgart

Kommentar: Bedürftigkeit ist keine Altersfrage

Kommentar: Bedürftigkeit ist keine Altersfrage

Stuttgart - Ja, es gibt zum Unterhalt Verpflichtete, Väter zumeist, die eine Zahlung vermeiden, obwohl sie das Geld dafür hätten. Sie sind allerdings die Ausnahme. Rund 60 Prozent all jener, die ihren Kindern Unterhalt bezahlen müssen, machen dies pünktlich und vollständig. Und der Großteil derer, die das nicht machen, haben dabei ein schlechtes Gewissen. Sie können es einfach finanziell nicht stemmen. Wenn künftig die Belastungen durch Sozialabgaben steigen, wenn trotz Steuerreförmchen weniger übrig bleibt als zuvor, dann wird das Problem eher noch zunehmen. Dass der Staat an dieser Stelle als Nothelfer bereit steht, ist richtig, zumal er das Geld vom eigentlich Verpflichteten zurückholen kann, zumindest in der Theorie.

Würde der Staat nicht beim Unterhaltsvorschuss parat stehen, müssten andere Sozialkassen einspringen. Und das so lange, wie die Bedürftigkeit gegeben ist. Das hat nichts mit dem Alter zu tun. Die Bezugsgrenze des Unterhaltsvorschusses von 18 auf 16 Jahre zu senken, wie Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) es vorsieht, ist inhaltlich Blödsinn. Die wenigsten 16-Jährigen stehen finanziell auf eigenen Füßen – und für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, gibt es schon heute keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Der Bedarf wird geprüft, das ist richtig so. Ob ausreichend geprüft wird, welcher Vater sich einen schlanken Fuß macht, ist strittig. Da einen Gang zuzulegen, wäre begrüßenswert.

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