Stuttgart

Kein Brandschutz in Großmarkthallen

Anfang Juli hat ein verheerendes Feuer auf dem Stuttgarter Großmarkt Hunderte Einsatzkräfte tagelang beschäftigt. Die Notrufe kamen indes nicht von Warnanlagen.

  • Der Großbrand auf dem Stuttgarter Großmarkt hat einen hohen Schaden hinterlassen. Hätte er früher und besser bekämpft werden können?Foto: dpa/Enrique Kaczor

    Der Großbrand auf dem Stuttgarter Großmarkt hat einen hohen Schaden hinterlassen. Hätte er früher und besser bekämpft werden können?Foto: dpa/Enrique Kaczor

Stuttgart - Es war ein tagelanger Kampf. Insgesamt 350 Einsatzkräfte, zeitweise 200 davon gleichzeitig, waren vor vier Wochen auf dem Gelände des Stuttgarter Großmarkts im Einsatz. Am späten Abend des 3. Juli war dort in einer Halle ein Feuer ausgebrochen. In den folgenden Tagen flammte das Feuer immer wieder an einzelnen Stellen auf, bis endlich Ruhe herrschte, und vom betroffenen Bereich nur noch Schutt und Asche übrig waren.

Die Ursache ist laut einer Sprecherin der Stuttgarter Polizei noch nicht klar. Es könnte Monate dauern, bis die Brandermittler und Gutachter zu einem eindeutigen Ergebnis kommen – wenn überhaupt. Die Schadenshöhe könnte nach ersten Schätzungen in die Millionen gehen.

Einsatzkräfte wunderten sich

Nach dem Feuer lobten sowohl Märkte-Geschäftsführer Thomas Lehmann als auch die Feuerwehr die Brandmauern zwischen den Gebäuden, die ein Übergreifen der Flammen auf weitere Bereiche verhindern halfen.

Allerdings wunderten sich auch nicht wenige der Einsatzkräfte darüber, dass ansonsten offenbar so gar nichts vorhanden gewesen war, was gemeinhin in Bereichen mit hohen Brandlasten wie auf dem Großmarkt zum Einsatz kommt. Dort lagern Holzpaletten, Verpackungen, Pappe in großen Mengen. Doch von Rauchmeldern, Brandmelde- oder Sprinkleranlagen keine Spur.

Das zeigt sich auch bei den Notrufen, durch die die Einsatzkräfte verständigt worden sind. Man sei nicht von Warnanlagen informiert worden, sondern „über zahlreiche Notrufe von innerhalb und außerhalb des Geländes sowie durch den Funkspruch eines Rettungswagens“, sagt Feuerwehrsprecher Daniel Anand. Man habe „in den betroffenen Gebäudeteilen keine Kenntnis über eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage“. Die vorhandenen Brandwände seien für die Löscharbeiten jedoch ebenso wie Brandschutztüren sehr wertvoll gewesen, „da wir hier taktische Haltelinien definieren konnten“.

So äußert sich die Märkte-Sprecherin

Auf Nachfrage bestätigt Märkte-Sprecherin Stefanie Hirrle, dass Warn- und Sprinkleranlagen auf dem Großmarktgelände die Ausnahme sind. „Auf dem Großmarkt gibt es Gebäude, die im ersten und zweiten Obergeschoss größere Büroflächen betreiben. Hier sind Brandmeldeeinrichtungen eingebaut.“ Dies seien zum Beispiel die ehemalige Andrettahalle im Eigentum der in.stuttgart und das mietereigene Verwaltungsgebäude der Firma Gemüsering. „Die Brandmeldeeinrichtungen dienen zur schnellen Alarmierung der Mitarbeiter im Brandfall. Die Anlagen sind auf die Pforte des Großmarktes, die 24 Stunden besetzt ist, aufgeschaltet.“

Nun wundern sich nicht nur die Einsatzkräfte, sondern auch manche Brandschutzexperten über diesen Zustand. Denn normalerweise gelten Großmärkte als Sonderbauten und unterliegen dem vorbeugenden Brandschutz, geregelt durch die Verkaufsstättenverordnung. Sie gilt für Verkaufsflächen von über 2000 Quadratmetern und schreibt Brandschutz vor. Der Stuttgarter Großmarkt, einer der größten bundesweit, verfügt über eine Fläche von rund 200.000 Quadratmetern.

Das zuständige Baurechtsamt weist allerdings zurück, dass die entsprechenden Vorschriften auf dem Großmarkt angewendet werden müssen. Zum einen verweist man auf das Alter des Stuttgarter Großmarkts, den es seit mehr als 60 Jahren gibt: „Die Baugenehmigungen in dem von dem Brand betroffenen Bereich wurden Ende 1996 erteilt: somit vor Inkrafttreten der Verkaufsstättenverordnung“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion.

Und noch ein zweiter Grund wird angeführt. Denn laut Baurechtsamt gelte der Großmarkt gar nicht als zusammenhängende Verkaufsfläche, unterschreite dementsprechend die Grenze von 2000 Quadratmetern. „Es wurde kein zusammenhängendes Gebäude genehmigt, sondern es handelte sich um kleinere Gebäude mit Grundflächen von 200 bis 500 Quadratmetern“, teilt das Amt mit. Eine Verkaufsfläche von rund 150 Quadratmetern sei lediglich in einem der Gebäude genehmigt worden. Der große Rest gelte als „Lagerflächen beziehungsweise Kühlräume“.

Die Zukunft ist noch offen

„Aufgrund der geringen Verkaufsfläche war die damals gültige Geschäftshausverordnung, auf deren Basis zum Beispiel eine Brandmeldeanlage oder Löschanlage hätte gefordert werden können, nicht anzuwenden. Es erfolgte eine Abtrennung der einzelnen Gebäude durch feuerbeständige Wände auf Grundlage der Landesbauordnung“, teilt das Baurechtsamt mit. Die Annahme, es handle sich um Verkaufsstätten, könne man deshalb nicht teilen. Auch die Gesamtanlage könne „nicht als eine Verkaufsstätte betrachtet werden“.

Nun sind Verpflichtungen das eine. Die Frage lautet, ob zusätzlicher Brandschutz auf solch einem Gelände nicht auch freiwillig sinnvoll wäre. Darüber ist laut Stefanie Hirrle noch nicht entschieden: „Zu zukünftigen Aktivitäten – auch im Sinne des Wiederaufbaus – können wir derzeit noch keine Aussage treffen. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Behörden.“

Datenschutz-Einstellungen