Stuttgart - Es beginnt mit einem Vorwurf: Tiere würden leiden, der Tierschutz werde verletzt, Verantwortliche müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Die Tierrechtsorganisation Peta stellt Strafanzeige. Auch die Wilhelma in Stuttgart war bereits Ziel einer solchen Anzeige. Doch auf den Vorwurf folgt nicht zwangsläufig ein Verfahren, und auf ein Verfahren nicht zwangsläufig eine Anklage: Immer wieder werden Ermittlungen eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz feststellt – so wie auch bei der Wilhelma.
Dabei gingen die Vorwürfe der Tierrechtler gegen den Stuttgarter Zoo vor allem gegen die Menschenaffenhaltung. Bei einer Demonstration vor der Wilhelma war dies zuletzt im vergangenen Jahr angeprangert worden. Bis vor Kurzem ermittelte die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Jetzt hat die Behörde auf Nachfrage erklärt, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Wilhelma eingestellt worden sei. Dabei sei im Rahmen der Ermittlungen auch eine amtstierärztliche Begutachtung veranlasst worden, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Im Gutachten sei kein strafbares Verhalten festgestellt worden. Somit liege kein hinreichender Tatverdacht vor.
Nicht nur gegen die Wilhelma, sondern auch gegen den Leintalzoo in Schwaigern hatte Peta Anzeige erstattet. Dort war nach etwa einem Jahr Bearbeitungszeit das Verfahren eingestellt worden. Gegen die Wilhelma war zuletzt vor zwei Jahren im Oktober zum Welt-Oktopus-Tag bekannt geworden, dass Peta Freiheit für die Krake namens Ferdinand forderte. Die Krux: Das Tier lebte damals schon seit Jahren nicht mehr. Der Film, auf den sich Peta berief, war 15 Jahre alt.

