Stuttgart - Manchmal lohnt ein Blick auf die Börse, um zu verstehen, ob die Entscheidung eines Unternehmens als gut oder als schlecht zu bewerten ist. Nachdem sich der Meta-Konzern, zu dem Facebook, Instagram und Co. gehören, dazu bereit erklärt hatte, mehr als 16 Milliarden Dollar zu bezahlen, um einen Schadensersatz-Prozess in den USA zu vermeiden, schnellten die Kurse nach oben. Das bedeutet: Der Betrag, der in etwa dem Jahresetat des Bundesinnenministeriums entspricht, wird von den Analysten als gutes Geschäft bewertet. Es hätte für Meta teurer kommen können, viel teurer.
Meta hat sich damit fürs Erste freigekauft. Der Vorwurf bleibt freilich bestehen: Instagram und Co. locken Kinder und Jugendliche auf ihre Seiten, halten sie dort mit technischen Tricks über Stunden fest und liefern dabei Inhalte, die die Psyche der Nutzer angreifen können – so sehr, dass sie manche dieser jungen Menschen in den Selbstmord treiben. Jeden einzelnen Punkt gerichtsfest zu beweisen, ist auch in den schadensersatzfreundlichen USA kein Kinderspiel. Meta bestreitet die Vorwürfe. Trotzdem schien es den Firmenchefs günstiger zu sein, zu bezahlen, als auf einen Freispruch zu hoffen.
Damit ist nun zumindest indirekt eine Haftung der Plattformbetreiber anerkannt. Das ist eine kleine Revolution. Dass der Internetgigant aus dem Vergleich kein Schuldeingeständnis ableiten mag, ist juristisch gesehen in Ordnung. Das ist das übliche Vorgehen, das wäre in Deutschland nicht anders. Gleichwohl ist es ein Problem. Meta hat sich bereit erklärt, den Schutzzaun für die Nutzung von Kindern und Jugendlichen höher zu ziehen. Wenn aber den Verantwortlichen das Verständnis dafür fehlt, in der Vergangenheit lax gehandelt zu haben, sind Zweifel angebracht, ob sie das Problem künftig tatkräftig angehen.
Sinnvolle und nachhaltige Änderungen wird es nur dann geben, wenn das Suchtpotenzial der sogenannten sozialen Netzwerke ernstgenommen wird. Suchtverhalten gibt es zwar auch bei Erwachsenen. Wie bei Alkohol und Zigaretten auch braucht die jüngere Generation jedoch mehr Schutz. Vor allem aber braucht es sinnvolle und nachhaltige Regelungen weltweit.
In dem juristischen Vergleich hat sich Meta nur gegenüber den klagenden US-Bundesstaaten verpflichtet, etwas zu unternehmen. Das reicht natürlich nicht. Hier immerhin besteht Hoffnung. Nutzer in Kalifornien anders zu behandeln als in Florida ergibt keinen Sinn. Und was in den USA eingeführt wird, kann ohne große Schwierigkeiten weltweit Standard werden. Ob das ausreicht, das werden wohl weitere Prozesse herausfinden müssen. Das Verfahren gegen Meta war nicht das erste seiner Art – und es wird nicht das letzte sein.
Allein in den USA liegen noch Dutzende von Klagen auf den Schreibtischen verschiedener Gerichte. Das ist gut, denn das Thema bleibt somit relevant – neben Meta auch für alle anderen Internet-Giganten, deren Geschäftsmodell vergleichbar ist. Tiktok und Youtube etwa kämpfen mit vergleichbaren Vorwürfen, nicht nur in den USA.
Für Europa hat der Meta-Vergleich keine direkten juristischen Folgen. Aber es gibt politischen Rückenwind beim Thema Jugendschutz im Internet. Das gilt für all die nationalen Regierungen, die sich daran machen, in diesem Bereich etwas zu unternehmen, und das gilt für die EU-Kommission, die im Rahmen des Digital Service Act genau zu jenen Vorwürfen ermittelt, die in den USA erhoben wurden. Zudem ist es eine Argumentationshilfe, wenn Donald Trump mal wieder gegen die angeblich böse europäische Regulierung wettert. Die maximale Strafhöhe, die nach EU-Regeln verhängt werden könnte, ist kleiner als der nun akzeptierte Vergleich.
