Baden-Württemberg

Zahnarzt im Visier der Aufsicht

Wer als Arzt einen Doktortitel führt, muss der Kammer die Urkunde dazu vorlegen. Ein Zahnarzt aus Heidelberg tut das nicht – und hat deshalb schon zum zweiten Mal Ärger.

  • Erfordert Vertrauen: Behandlung beim ZahnarztFoto: picture alliance / dpa Themendienst

    Erfordert Vertrauen: Behandlung beim ZahnarztFoto: picture alliance / dpa Themendienst

Die Qualität einer Ärztin oder eines Arztes hängt nicht vom Doktortitel ab. „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent“ – der Zusatz belegt lediglich, dass eine wissenschaftliche Arbeit verfasst wurde. Ohne eine solche können Mediziner genauso kompetent, erfahren und vertrauenswürdig sein. Für den Arztberuf ist…

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