Baden-Württemberg

Warum auch fürs „Stückle“ Grundsteuer anfällt

Im Zuge der Grundsteuerreform muss auch für die vielen privaten Streuobstwiesen eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Müssen die Eigentümer nun eine höhere Steuerlast befürchten?

  • Streuobstwiesen in privatem Besitz sind in der Region Stuttgart weit verbreitet – auch für sie muss Grundsteuer gezahlt werden.Foto: imago// Schreiter

    Streuobstwiesen in privatem Besitz sind in der Region Stuttgart weit verbreitet – auch für sie muss Grundsteuer gezahlt werden.Foto: imago// Schreiter

Die Erregung der Haus- und Wohnungsbesitzer über die Grundsteuerreform ist noch nicht vorüber, da gehen wieder die Wogen hoch: Diesmal geht es um die Streuobstwiesen oder Grünflächen – „Stückle“ oder „Gütle“, wie es sie in der Region Stuttgart bis zur Schwäbischen Alb in großer Zahl gibt.…

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