Die Erregung der Haus- und Wohnungsbesitzer über die Grundsteuerreform ist noch nicht vorüber, da gehen wieder die Wogen hoch: Diesmal geht es um die Streuobstwiesen oder Grünflächen – „Stückle“ oder „Gütle“, wie es sie in der Region Stuttgart bis zur Schwäbischen Alb in großer Zahl gibt.…
Baden-Württemberg
Warum auch fürs „Stückle“ Grundsteuer anfällt
Streuobstwiesen in privatem Besitz sind in der Region Stuttgart weit verbreitet – auch für sie muss Grundsteuer gezahlt werden.Foto: imago// Schreiter
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