Das Video gehört für Rechtsanwalt Stefan Koslowski „zum schlimmsten, was ich gesehen habe“. Kollege Manfred Zipper „mag in dieselbe Kerbe hauen“. Eine Zuschauerin fragt sich, ob das 11 Minuten und 21 Sekunden lange Video „Zustände wie in Nordkorea mitten in Deutschland“ zeigt. Fest steht für alle drei: Das, war da auf den überdimensionalen Bildschirmen im Sitzungssaal 1 der Stammheimer Außenstelle des Oberlandesgerichtes Stuttgart zu sehen ist „verstößt gegen die Menschenwürde“.
Die von Markus L.. Das Video zeigt, wie Polizisten des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg den 47 Jahre alten Reutlinger nach seiner Festnahme durch das Treppenhaus vor das Mehrfamilienhaus in der Peter-Rosegger-Straße führen: barfuß, nackt, die Hände mit Kabelbindern auf dem Rücken gebunden. Eine gute halbe Stunde zuvor hatten sich die SEK-Männer und L. ein Feuergefecht geliefert. Einer der Polizisten war angeschossen und schwer verletzt worden.
Der Vorfall im März vergangenen Jahres war der blutige Höhepunkt von Durchsuchungen, Festnahmen und Verhaftungen rund um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Er soll zusammen mit anderen den gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant, eine rechtsterroristische Vereinigung gebildet haben. Zu der habe auch Waffennarr Markus L. gehört.
Dessen tätowierter Rücken ist auf dem Video häufig zu sehen: zwei geflügelte Drachen, die gemeinsam einen Dolch hoch zum Hals recken. Einer der Polizisten hat seinen rechten Arm unter die linke Achselhöhle L.s geschoben, auf dessen Schulter liegt die Hand des Beamten. Die Unterarme von beiden liegen aufeinander. Ein sogenannter Halte- und Transportgriff. Hebt der Polizist seinen Arm ein wenig, wird der des Abgeführten ebenfalls gehoben, schießen Schmerzen in das überdehnte Schultergelenk. „Sperr Dich nicht“, herrscht der Polizist mehrfach L. an.
Papiertüten über die Hände
Der stolpert fünf Treppenabsätze nach unten, vorbei an den Stiefeln der im Aufgang harrenden Polizisten. An der Haustüre angekommen lässt der SEK-Einsatzleiter sich L. auf eine Treppenstufe setzen, fragt ihn, ob er verletzt sei. Er bekomme schlecht Luft. Die Kamera des dokumentierenden Beamten erfasst Hautrötungen und Abschürfungen an der linken Gesichtshälfte, der linken Schulter und am Knie. Ob in der Wohnung noch etwas sei, was ihnen gefährlich werden könne, will der SEKler wissen. Nein, da sei nichts sagt L. – und werde sich ruhig verhalten.
Er wird nach draußen vor das Haus geführt. Immer noch gefesselt, barfuß und nackt. Minutenlang steht er dort, bis zwei Ermittler des Landeskriminalamtes Papiertüten herbeigeschafft haben und sie über die Hände L.s streifen, mit Klebeband fixieren. So sollen mögliche Schmauchspuren gesichert werden. Oft sind die Gespräche der Polizisten mit einem Piepton überlegt. Für Jurist Koslowski der Beweis, das da „entwürdigt und beleidigt“ werde.
64 Verstöße gegen Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz
Dass die Polizisten mit ihren Handys den Abtransport L.s gefilmt hätten, wie es Jurist Zipper behauptet, widerlegt der Vorsitzende des 5. Strafsenats sofort: Bei dem im Video zu sehenden Bildschirm handele es sich augenscheinlich um die Steuerkonsole der Videodrohne, sagt Joachim Holzhausen.
Die Vertreterin des Generalbundesanwaltes schweigt. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, nochmals in Erinnerung zu rufen, unter welchen Umständen die Durchsuchung bei L. stattfand: Besitzer zahlreicher Waffen. Alleine 64 in Wohnung, Keller und Garage beschlagnahmte Waffen und Waffenteile stellen Verstöße gegen das Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz dar. L. hatte eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff.
Sprengfallen in der Wohnung
Als das Video aufgenommen wurde, wusste niemand sicher, ob L. in seiner Wohnung Sprengfallen eingebaut hatte. Ob es ausreichte, eine Decke wegzuziehen oder eine Schranktür zu öffnen, um eine Explosion auszulösen. Ein verheerendes Szenario in einem Mehrfamilienhaus, aus dem die Bewohner noch nicht evakuiert waren. Unter diesen Umständen eine Hose für L. zu suchen, hätte tödliche Folgen für viele haben können.
Sicher ist auch: Es wäre Aufgabe des für die Durchsuchung verantwortlichen Hauptkommissars des Bundeskriminalamtes (BKA) gewesen, dafür zu sorgen, dass L. an der Haustür eine Decke - und sei es nur eine Rettungsdecke- umgelegt wird. Dieser Beamte wird aus terminlichen Gründen erst im Januar vernommen.
Virtueller Tatort nicht erwünscht
Sicher wird er auch erklären müssen, warum sich zunächst ein Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) im Hausflur um L. kümmerte: die Behörde hatte mit der Razzia gar nichts zu tun. Im Gegenteil: Nach Recherchen unserer Zeitung bot das LKA dem BKA an, den Tatort für eine Dokumentation in der sogenannten Cave zu sichern. Ein bislang nur in Bayern und Baden-Württemberg verfügbares Verfahren: Eine dreidimensionale, virtuelle Darstellung, die es erlaubt, den Tatort später in den Gerichtssaal zu projizieren. Jeder kann dann zweifelsfrei nachvollziehen, was ein Zeuge gesehen haben kann, wie welche Kugel flog: Unter Anwälten und Besuches des Stuttgarter Reuß-Verfahrens macht sich das Gerücht breit, der verletzte SEK-Beamte sei von seinem Kollegen angeschossen worden. Das wäre mit der Cave-Technik zu widerlegen gewesen. Das BKA lehnte das Angebot ab.
Das Video sollte ursprünglich nicht in dem Verfahren gezeigt werden. Es habe keine Bedeutung für den Prozess, hatten die Bundesanwälte wie auch Ministeriale des Innenministeriums Baden-Württemberg argumentiert. „Ich kann die ursprüngliche Einschätzung, das Video sei nicht verfahrensrelevant, nicht teilen“, machte Holzhausen deutlich. Der Prozess wird am 9. September fortgesetzt.

