Baden-Württemberg

Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Ermittlungsbehörde will das Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei und das Urteil – ein Freispruch – prüfen lassen. Darüber muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Das kann dauern.

  • Noch akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht.Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

    Noch akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht.Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Den Freispruch im Verfahren wegen sexueller Nötigung hat der Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, vor einer Woche mit Erleichterung aufgenommen. Auch seine Anwältin Ricarda Lang triumphierte: „Er ist unschuldig, das habe ich von Anfang an gesagt.“ Das Gericht hatte den Freispruch mit einem Mangel…

Jetzt einfach weiterlesen mit VKZ

Vorteile genießen mit einem VKZ+ Abo
  • Einfach online kündbar
  • Einmal anmelden und alle Artikel auf vkz.de lesen
  • Jetzt testen mit unserem Probeabo-Angebot
Datenschutz-Einstellungen