Das Kulturministerium schreibt auf seiner Webseite, dass Schülerinnen und Schüler ausnahmsweise dem Unterricht fernbleiben dürfen, wenn sie wegen ausgefallener Verkehrsmittel keine alternative Fahrtmöglichkeit haben oder der Schulweg aufgrund von Wetter oder anderen besonderen Umständen unpassierbar ist.
Was ist zu beachten?Sicherheit hat oberste Priorität
Eltern sollten die aktuelle Wetterlage und die Sicherheit des Schulwegs genau abwägen. In besonders gefährlichen Situationen wie Glatteis oder Blitzeis steht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler über der Anwesenheitspflicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Schule oder den Schulträgern vor Ort.

