Im Rechtsstreit um einen quadratischen Haferriegel muss Ritter Sport eine Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage des Schokoladenherstellers ab. Im Zentrum des Konflikts der Haferriegel „Monnemer Quadrat“ des vergleichsweise kleinen Mannheimer Unternehmens Bleibwacker, der – wie der Name schon andeutet – in quadratischer Form verkauft wird. „„Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben“, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer die Entscheidung am Dienstag.
Sein Urteil: Keine Markenverletzung, keine Verwechslungsgefahr – vor allem, weil es sich um einen Haferriegel handelt. Trotzdem geht Bleibwacker auf Nummer sicher: Das vergleichsweise kleine Mannheimer Unternehmen verkauft seine Riegel nun in anderer Form, nicht mehr als Quadrat. Ganz einschüchtern lassen will man sich aber offenbar nicht – der neue Riegel trägt stolz den Namen „Klageriegel“. Dazu schreibt die Firma in ihrem Shop: „Jeder Monnemer Klageriegel steht für Vorsicht mit Haltung und für den Willen, den eigenen Standpunkt nicht vorschnell aufzugeben.“
Seit Jahrzehnten gehört die quadratische Form untrennbar zur Marke Ritter Sport. Sie ist weit mehr als nur eine Verpackung – sie ist das Markenzeichen des Familienunternehmens aus Waldenbuch. Diese besondere Stellung bestätigte 2020 auch der Bundesgerichtshof. Entsprechend konsequent geht Ritter Sport gegen Produkte vor, die aus seiner Sicht die Form kopieren.
Dass es dabei nicht bei bloßen Abmahnungen bleibt, sondern auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, erlebt nun seit Monaten Matteo Wacker. Der Mannheimer ist Gründer und Geschäftsführer von Bleibwacker, einem Start-up für unverarbeitete Lebensmittel.
Im Sommer 2025 machte Wacker den Konflikt öffentlich. In einem TikTok-Video zeigte er den Briefumschlag des Landgerichts Stuttgart und bezeichnete den Rechtsstreit als Kampf „David gegen Goliath“. Innerhalb weniger Tage wurde das Video rund eine Million Mal aufgerufen – das öffentliche Interesse an dem ungewöhnlichen Streit ums Quadrat war riesig.
Jetzt ein Klageriegel
Inspiriert wurde Wacker ursprünglich von der einzigartigen Quadratur der Mannheimer Innenstadt; an Ritter Sport oder Schokolade hatte er bei der Idee zunächst gar nicht gedacht, betont Matteo Wacker immer wieder.
Für beide Parteien geht es in dem Verfahren nicht nur um juristisches Recht, sondern auch um öffentliche Wirkung. Ritter Sport machte wiederholt deutlich, dass man die eigene Markenidentität schützen wolle. Gleichzeitig betonte Wacker in seinen Videos, dass auch andere Süßigkeiten quadratisch sein könnten, ohne dass Ritter Sport einschreitet – etwa die Schokolade von Romy. In einem Blogbeitrag erklärte der Hersteller dazu: „Die Romy-Schokolade war bereits auf dem Markt, bevor unsere quadratische Verpackung als Marke eingetragen und geschützt wurde. Damit genießt Romy Bestandsschutz und darf weiterhin quadratisch verpackt sein.“
Für Ritter Sport ist das Vorgehen Routine, wachsam reagiert das Unternehmen, wenn andere Süßwaren in ähnlicher Gestalt auf den Markt kommen. „Zwei- bis dreimal im Jahr werden wir in solchen Fällen tätig“, sagte Unternehmensjustiziar Raphael Rozsa im November unserer Zeitung.

