Wer im Knast sitzt, kann sich einen gemütlichen Lenz machen. Es gibt nicht wenige Menschen, die sich auf diese Weise das Leben hinter Gittern ein wenig schön zu reden versuchen. Doch weit gefehlt. „Strafgefangene sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet“, betont Anna Härle, die Sprecherin des baden-württembergischen Justizministeriums. Allerdings könne die Arbeitspflicht auch durch die Teilnahme an schulischem Unterricht, an einer beruflichen Ausbildung oder an einer arbeitstherapeutischen Maßnahme erfüllt werden.
Dass die Arbeitspflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1998 bei der Grundsatzentscheidung zur Gefangenenentlohnung festgestellt. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges begrüßt das ausdrücklich: „Die Arbeitspflicht ist eine wichtige Voraussetzung für die Resozialisierung während der Haft.“ Viele Gefangenen machten in Haft erstmals die Erfahrung, was es bedeute, täglich einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die Justizministerin betont: „Es ist wichtig, dass die Menschen im Vollzug sich die Fähigkeit aneignen oder erhalten, in Freiheit ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Das ist eine ganz zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Leben ohne weitere Straftaten gelingen kann.“ Durch einen strukturierten Tagesablauf und regelmäßige Arbeitsabläufe solle den Gefangenen die Fähigkeit und der Wille zu einer verantwortlichen Lebensführung vermittelt werden.
Von Büromöbeln bis zu Gartenlauben
Die Palette der Produkte, die in den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg hergestellt werden, ist groß. Beispielsweise bauen die gefangenen Büromöbel zusammen oder Holzspielzeuge und Puppenbetten. Sie binden Bücher und drucken als Auftragsarbeiten Broschüren, Faltblätter und andere Schriften. Für den Garten produzieren sie Holzbacköfen, Smoker, Sitzmöbel und Lauben, die in einem Online-Shop angeboten werden.
Daneben werden in so genannten Montagebetrieben unterschiedliche Lohnarbeiten als verlängerte Werkbank für zum Teil international tätige Unternehmen sowie für kleinere Unternehmen aus der Region durchgeführt. Dazu gehören Sortier-, Abpack-, Montage-, Kuvertier-, Falz-, Löt-, Kartonage-, Näh-, und Recyclingarbeiten. So erwirtschaftet das Land durchschnittlich rund 30 Millionen Euro pro Jahr.
„Es ist kein Gewinn aus der Beschäftigung zu erwirtschaften“
Vermutungen, von diesen Einnahmen würde die Landeskasse profitieren, weist die Sprecherin des Justizministeriums zurück: „Wenn man eine vollständige Kosten- und Leistungsrechnung zugrunde legt, sind Gewinne aus der Beschäftigung von Gefangenen realistischerweise nicht zu erwirtschaften.“ Mit den Einnahmen würden die Löhne sowie die Arbeitslosenversicherung der Gefangenen, die Materialien, die in der Ausbildung eingesetzten Maschinen und alle weiteren betriebsbedingten Aufwendungen bezahlt.
Der Stundenlohn, den die Gefangene heute bekommen, ist dabei allerdings alles andere als üppig. Zur Berechnung wird das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem vorletzten Jahr herangezogen. Allerdings erhalten Strafgefangene nur neun Prozent dieses Entgelts. Es gibt dabei fünf Vergütungsstufen – von ganz einfachen, bis zu hoch komplexen Tätigkeiten. Der Stundenlohn bewegt sich dabei zwischen 1,48 und 2,47 Euro. Zu diesem Grundlohn können noch Erschwernis-, Überstunden und Leistungszulagen sowie solche für ungünstige Zeiten hinzukommen. Die tägliche Arbeitszeit liegt in den Vollzugsanstalten zwischen 5 und 7,5 Stunden.
Einen Überblick über die Produkte, die in Gefängnissen produziert werden, gibt es im Online-Shop.

