Baden-Württemberg

Polizei braucht für Abschiebungen keinen Richter

Steht das Zimmer in einem Flüchtlingsheim wie eine Wohnung unter besonderem Schutz? Ja, sagen die oberen Bundesrichter. Aber vor Abschiebungen schützt das nicht.

  • Eine misslungene Abschiebung war im Mai 2018 Ausgangspunkt für einen großen Polizeieinsatz.Foto: dpa/Stefan Puchner

    Eine misslungene Abschiebung war im Mai 2018 Ausgangspunkt für einen großen Polizeieinsatz.Foto: dpa/Stefan Puchner

Auch Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft fallen unter die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung. Dennoch muss die Polizei ihre Praxis bei Abschiebungen nicht ändern. Zur Abholung der zur Ausreise verpflichteten Menschen seien die Beamten berechtigt, die Zimmer zu betreten,…

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