Baden-Württemberg

Land verfehlt Grundsteuerfrist bei landeseigenen Immobilien

Bei der Grundsteuer sollte das Land sich eine Scheibe von den Bürgern abschneiden: Die kommen ihrer Pflicht zur Grundsteuererklärung viel pünktlicher nach als das Land selbst.

  • Wer die Grundsteuererklärung für Wohn- und Gewerbeimmobilien rechtzeitig  abgeben will, muss sich sputen.  Zeit ist offiziell bis zum 31. Januar.Foto: dpa/Marijan Murat

    Wer die Grundsteuererklärung für Wohn- und Gewerbeimmobilien rechtzeitig abgeben will, muss sich sputen. Zeit ist offiziell bis zum 31. Januar.Foto: dpa/Marijan Murat

Wenige Tage vor dem Ende der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen hinkt das Land Baden-Württemberg bei Grundstücken und Immobilien in Landesbesitz kräftig hinterher. Aktuell hat die Vermögens- und Bauverwaltung im Südwesten erst mehrere hundert Grundsteuererklärungen in eigener Sache…

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