Im Ringen um den Umgang mit den eigenen Klimazielen zwischen Grünen und CDU wird es nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) keine formale Feststellung des Kabinetts geben. „Die Minister haben Maßnahmen vorgestellt“, sagte Kretschmann am Dienstag. „Damit ist der materielle Gehalt erfüllt. Das andere stellen wir jetzt erstmal nicht so fest, weil in der Frage der Erheblichkeit kein Konsens da ist.“
Hintergrund ist der seit Monaten schwelende Koalitions-Zwist um die Klimaziele, die sich Baden-Württemberg mit seinem ambitionierten Klimagesetz gegeben hat. Schon vergangenen Sommer hatte der von der Landesregierung im Gesetz vorgesehene Projektionsbericht gezeigt: Ohne Gegenmaßnahmen wird das Reduktionsziel um 65 Prozent der Treibhausgase bis 2030 um 17 Prozent verfehlt. Bis 2040 will Baden-Württemberg komplett klimaneutral sein.
Eigentlich ist im Gesetz vorgesehen, dass die Landesregierung einen Beschluss über den Bericht fasst. Stelle der Projektionsbericht eine „drohende erhebliche Zielabweichung fest“, so heißt es im Gesetz, „beschließt die Landesregierung möglichst innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung über den Bericht die erforderlichen Landesmaßnahmen.“
Keine Einigkeit über Rechtsbegriff der Erheblichkeit
Doch um einen gemeinsamen Beschluss wird seit Monaten innerhalb der Koalition gerungen. Dabei geht es um die Frage, ob die Zielabweichung anerkannt oder nur zur Kenntnis genommen wird. Auf CDU-Seite gab es früh Zweifel am Begriff der Erheblichkeit, der nicht näher definiert ist. Kretschmann selbst hatte die Verfehlung erst als erheblich bezeichnet und war dann zurückgerudert. Über eine Kabinettsvorlage, mit der sich die Landesregierung verhalten wollte, konnte keine Einigkeit gefunden werden. Umwelt- und Verkehrsministerium waren daraufhin vergangene Woche vorgeprescht, und hatten in einer Pressekonferenz Maßnahmen für mehr Klimaschutz vorgestellt.
Ob Kretschmanns Rechnung aufgeht, muss sich allerdings noch zeigen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte Mitte Juni Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt und ein Klimasofortprogramm gefordert.

