Vier Verbände haben eine Verfassungsklage gegen die baden-württembergische Version der Grundsteuerreform eingereicht und weitere Musterklagen angekündigt. „Die Fokussierung allein auf den Boden in der Grundsteuer ist unseres Erachtens verfassungswidrig“, erklärte Eike Möller, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Baden-Württemberg. Geklagt haben seine Organisation sowie die Verbände Haus & Grund in Baden und Württemberg sowie der Verband Wohneigentum. Als unvereinbar mit dem Grundgesetz sehen die vier Organisationen, dass Eigentümer in Baden-Württemberg bei gleich großen Grundstücken die gleiche Grundsteuer entrichten müssen, egal „ob dort eine Villa, ein altes Häuschen oder ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus steht“, betont Möller.
„Grundsätzliche Fragen klären“
Mit ihren Klagen wollen die Verbände „grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit“ des neuen Landesgrundsteuergesetzes vor dem höchsten Gericht in Karlsruhe klären. Die Grundsteuerreform geht Baden-Württemberg eigene Wege. Die grün-schwarze Landesregierung hat, wie mehrere andere Bundesländer auch, die Möglichkeit genutzt ein vom Bundesmodell abweichendes Steuergesetz zu beschließen. Das Bundesmodell wird in acht Ländern praktiziert.
Kritik gibt es an allen existierenden Modellen der Grundsteuerreform, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 mit einem Grundsatzurteil erzwungen hat. Dem Vernehmen nach ist in Bayern bereits eine Klage anhängig und gegen das Bundesmodell ist eine in Vorbereitung.

