Baden-Württemberg

„Keine wirksame Beschwerde“ – Palmer will Einstellung des Datenschutz-Verfahrens

Nach einem Geburtstagsgruß im Amtsblatt läuft gegen die Stadt Tübingen ein Datenschutz-Verfahren. OB Palmer sieht „keine wirksame Beschwerde“, doch der Landesdatenschützer widerspricht.

  • Beim Datenschutz gehen ihre Positionen weit auseinander: Tübingens OB Boris Palmer (li.) und Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber (re.).Foto: imago/Ulmer II, Bernd Weißbrod/dpa

    Beim Datenschutz gehen ihre Positionen weit auseinander: Tübingens OB Boris Palmer (li.) und Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber (re.).Foto: imago/Ulmer II, Bernd Weißbrod/dpa

In seiner Nachricht an den Landesdatenschutzbeauftragten verweist der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) auch auf einen Bericht in unserer Zeitung: Jener über den Tübinger Juristen Klaus Dehner, der sich wegen eines an ihn gerichteten Glückwunsches zu seinem 75. Geburtstag im…

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