Baden-Württemberg

Interessant ist, was das Gericht nicht sagt

Ein mögliches Volksbegehren zum G9 ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Der Beschluss des Gerichts lässt aber Handlungsbedarf am Gesetz erkennen.

  • G9 kommt, aber nicht so, wie sich das alle wünschen.Foto: dpa

    G9 kommt, aber nicht so, wie sich das alle wünschen.Foto: dpa

Der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens zum neunjährigen Gymnasium zurückgewiesen. Zuvor hatte das Innenministerium ein entsprechendes Volksbegehren abgelehnt gehabt. Initiatoren waren Mitglieder einer Elterninitiative, die zuvor schon einen…

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