Baden-Württemberg

Inspekteur muss wieder vor Gericht

Der vom Dienst freigestellte ranghöchste Polizeibeamte muss sich nach dem Freispruch im Belästigungsverfahren erneut vor Gericht verantworten. Worum geht es dieses Mal?

  • Das Verfahren wegen sexueller Belästigung endete mit einem Freispruch.Foto: dpa/Bernd weißbrod

    Das Verfahren wegen sexueller Belästigung endete mit einem Freispruch.Foto: dpa/Bernd weißbrod

Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg muss sich erneut einem Gerichtsverfahren stellen. Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit zugelassen. Ein Termin steht noch nicht fest.

Die Vorwürfe der Anklage haben mit dem…

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