Baden-Württemberg

Inspekteur der Polizei soll weitere Frau belästigt haben

Im Zuge des Prozesses gegen den Inspekteur der Polizei hat die Nebenklage am Freitag in Stuttgart eine neue Zeugin ins Spiel gebracht. Ihre Aussage dürfte für Aufregung sorgen.

  • Andreas Renner sieht sich neuen Vorwürfen ausgesetzt.Foto: Lichtgut/Julian Rettig

    Andreas Renner sieht sich neuen Vorwürfen ausgesetzt.Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Im Prozess gegen Andreas Renner, den Inspekteur der Polizei, hat der Anwalt der Nebenklage am Freitag eine neue Zeugin ins Spiel gebracht. Anhand der Reaktionen des Angeklagten und seiner Verteidigung konnte man ahnen, dass deren Aussage für Aufregung sorgen würde. Am Nachmittag soll sie nun aussagen.

Die Frau, die keine Polizistin ist, soll dem Inspekteur an Silvester 2019/20 in der Eckkneipe in Bad Cannstatt begegnet sein, vor deren Tür sich auch die vorgeworfene Tat im aktuellen Fall abgespielt haben soll. Renner habe ihr für ihr Aussehen Komplimente gemacht und sie unverblümt gefragt, mit ihm vor die Tür zu gehen, um ihn dort „anzupinkeln“.

Renner äußert sich nicht

Der Anwalt Holger Rohne begründete seinen Antrag, diese Frau als Zeugin zu hören, mit dem Argument, die Schilderungen der Frau aus jener Neujahrsnacht würden belegen, welche sexuellen Vorlieben der Angeklagte habe. Das würde die Theorie der Verteidigung Renners widerlegen, die Anzeigeerstatterin habe gelogen, als sie die vorgeworfene Nötigungshandlung schilderte. Renner soll ihre Hand genommen und an seinen Intimbereich geführt haben, während er urinierte.

In dem Verfahren wird dem Inspekteur sexuelle Nötigung einer Hauptkommissarin vorgeworfen. Er hatte sich angeboten, ihr bei der Bewerbung für den höheren Dienst zu helfen. Bei einem Mitarbeitendengespräch im Innenministerium floss jede Menge Sekt. Danach ging die Frau mit Renner noch in eine Cannstatter Eckkneipe. Bei einem Gang vors Lokal soll es zur Nötigung gekommen sein.

Renner selbst äußerte sich nicht zum Vorwurf. Beim Auftakt verlas eine seiner Anwältinnen eine Stellungnahme und forderte darin gleich mal einen Freispruch.

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