Baden-Württemberg

Immer noch kein Disziplinarverfahren in Sicht

Der Freispruch für den Inspekteur ist rechtskräftig. Aber trotzdem geht es noch nicht los mit dem Disziplinarverfahren gegen ihn. Worauf wartet man im Innenministerium noch?

  • Nach dem Freispruch in einem Verfahren will man im IM noch ein weiteres abwarten.Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

    Nach dem Freispruch in einem Verfahren will man im IM noch ein weiteres abwarten.Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Es sind nun fast 30 Monate vergangen, in denen der Inspekteur der Polizei von allen Aufgaben freigestellt ist – bei vollen Bezügen. Damals hatte eine Polizistin sich bei Vorgesetzten gemeldet mit Vorwürfen gegen den Mann: Sie sagte, er habe sie zu einer sexuellen Handlung genötigt. Das Landgericht…

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