Baden-Württemberg

Haben Schüler bei Streik schulfrei?

Schulfrei, weil Busse und Bahnen nicht fahren – das wäre für viele Schülerinnen und Schüler sicher eine schöne Nachricht. Was das Kultusministerium dazu sagt.

  • Auch wenn Busfahrerinnen und Busfahrer streiken, müssen Schüler im Land zur Schule kommen.Foto: Gottfried Stoppel/Gottfried Stoppel

    Auch wenn Busfahrerinnen und Busfahrer streiken, müssen Schüler im Land zur Schule kommen.Foto: Gottfried Stoppel/Gottfried Stoppel

Schulfrei wegen Streik – das wäre für viele Schülerinnen und Schüler sicher eine schöne Nachricht. Doch so ist es nicht: „Die Schulpflicht besteht grundsätzlich auch bei einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs“, betont ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage. Und weiter: „Es steht den Schülerinnen und Schülern also nicht frei, ob sie am Unterricht teilnehmen oder zuhause lernen.“

Letzte Entscheidung liegt bei den Schulen

Allerdings überlässt das Ministerium die letzte Entscheidung den Schulen vor Ort. Sie müssten „nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen“ entscheiden, „ ob Schülerinnen und Schüler wegen des Streiks vom Unterricht befreit werden müssen“ oder ob sie „als verhindert im Sinne der Schulbesuchsverordnung gelten“. Dies könne aus Gründen der Fürsorge erforderlich sein, sofern Schülerinnen oder Schüler streikbedingt nicht zumutbar in die Schule beziehungsweise nicht mehr nach Hause kommen könnten.

Auch Lehrkräfte können den ÖPNV-Streik nicht als Grund anführen, an diesem Tag der Schule fern zu bleiben: „Für die Lehrkräfte gilt, dass sie wie alle Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Dienst pünktlich antreten müssen“, betont der Sprecher. Auch bei vorhersehbaren Behinderungen, wie einem angekündigten Streik, müssten sie ihre Anreise zum Dienstort so planen, dass sie den Dienst pünktlich antreten können.

Anders verhalte es sich bei einem unvorhersehbarem Ereignis, also wenn beispielsweise durch ein Naturereignis die Straße gesperrt sein sollte.

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