Der Streit um 40 gefällte Bäume auf einer Streuobstwiese bei Bretten, um Platz für die Erweiterung des Industriegebiets Gölzhausen zu schaffen, geht in die nächste Runde. Grüne Abgeordnete aus den betroffenen Wahlkreisen haben sich in einem offenen Brief unter anderem an den Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff (parteilos) gewandt und juristische Konsequenzen angekündigt.
Die Politiker werfen Wolff einige Verfehlungen bei der Genehmigung der Rodung vor. Zum einen habe er „Fakten geschaffen“, bevor das laufende Widerspruchsverfahren vollendet worden sei, ohne dass der Widerspruchsführer informiert worden sei. Naturschutzbund (Nabu)-Landeschef Johannes Enssle hatte vergangene Woche in unserer Zeitung ebenfalls kritisiert, dass ihm nicht die Chance gegeben wurde, gegen den Sofortvollzug und die Rodung Widerspruch einzulegen. „Diese Vorgehensweise missachtet den Rechtsschutz der Widerspruchsführer und verletzt nach unserer Auffassung die auch rechtsstaatlich gebotene Fairness im Umgang“, schreiben die Grünen in ihrem Brief.
Vorwurf der Pflichtverletzung des OB
Des Weiteren verweisen die Politiker auf den Paragrafen 33a des seit Juli 2020 geltenden Naturschutzgesetzes. Demnach seien Streuobstwiesen mit einer Fläche von mindestens 1500 Quadratmetern zu erhalten. Das Vorgehen des Brettener OB sei nun ein Anlass, um zu prüfen, ob und wie „eine unmissverständliche Formulierung und Verschärfung des Gesetzes“ erforderlich sei. Das Vorgehen Wolffs entspreche nicht einer „verantwortungsvollen Wahrnehmung“ seiner Pflichten als Kommunalpolitiker.
Über den Konflikt solle nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Urteil fällen. Unserer Zeitung sagte der Brettener OB vergangene Woche, dass er die Kritik von Nabu und dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) für „völlig überzogen“ halte. Von Tricksereien bei der Genehmigung könne „keine Rede sein“. Man habe sich zudem vorbereitet, als man den Sofortvollzug beantragt habe. Die Grünen bieten Wolff nun einen Dialog an. Gemeinsam solle man einen Kompromiss finden.

