Noch am Morgen war der Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jürgen de Laporte erwartungsfroh ob der Diskussion, die in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer erwartet wurde. Sollte doch in dieser darüber beschlossen werden, ob die Weiterbildung für Homöopathie auch weiterhin Ärzten in Baden-Württemberg noch ermöglicht werde soll – oder nicht mehr. „Es wird für beide Seiten nicht einfach werden, ein klares Votum zu erzielen“, war sich der Esslinger Internist sicher.
Zu viel hatten die Befürworter der Homöopathie in der Medizin im Laufe der vergangenen Wochen an Studiendaten und Umfrageergebnisse vorgebracht, um ihren Platz in der Weiterbildungsordnung zu verteidigen: Selbst ein offener Brief wurde verfasst, in dem mehr als 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg die Delegierten der Landesärztekammer aufforderten, den Beschluss zugunsten der Homöopathie ausfallen zu lassen.
Doch am Ende hat auch das nicht gereicht: Die Vertreterversammlung hat sich mehrheitlich gegen die Erhaltung der Zusatzweiterbildung Homöopathie entschieden, heißt es seitens der Landesärztekammer. Und zwar mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Dem Beschluss sei „eine ausgewogene und faire Debatte“ gewesen. Man habe „das Thema Homöopathie mit aller Sorgfalt behandelt und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensprozesse mit der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt“, sagte auch Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Ärzte können weiterhin homöopathisch behandeln
Der Wegfall der Zusatzbezeichnung erlaubt es Ärzten auch weiterhin, ihre Patienten nach den Regeln der Homöopathie zu behandeln. Sie hat keine Auswirkung auf die Vergütung. Und auch wer die Zusatzbezeichnung bereits vor der Abschaffung führte, darf sie behalten. Es werden nur keine neuen ausgegeben. In der Statistik der Bundesärztekammer führten im Jahr 2022 nur noch gut 4800 berufstätige Ärztinnen und Ärzte die Weiterbildung „Homöopathie“ – von insgesamt mehr als 421 000 tätigen Medizinern.
Die Enttäuschung ist dennoch groß: „Ich habe als Präsident der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg das Mehrheitsvotum zu vertreten“, sagt de Laporte. Gleichzeitig bedaure ich persönlich – als Hausarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie – die Entscheidung sehr und kann sie inhaltlich nicht nachvollziehen.“
Homöopathie wieder in die Weiterbildung bringen
Seine Kollegin vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) findet drastischere Worte: „Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung“, sagt Michaela Geiger, Vorsitzende des DZVhÄ. „Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in der Weiterbildungsordnung zu verankern.“
Inzwischen ist in der Ärzteschaft der Graben zwischen Befürwortern der Homöopathie und Gegnern so tief wie nie: Schon vor zwei Jahren hat der Deutsche Ärztetag mit überwiegender Mehrheit beschlossen, die Weiterbildung „Homöopathie“ aus der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zu streichen. Mehrere Landesärztekammern haben die Zusatzbezeichnung bereits abgeschafft.
Landesgesundheitsminister gegen Beschluss der Ärzte
Baden-Württemberg gehörte bislang mit Rheinland-Pfalz und Sachsen zu den wenigen Bundesländern, deren Ärzte sich in Sachen Homöopathie weiterbilden konnten – auch unter dem Schutz des grünen Gesundheitsministers Manfred Lucha. Schon vor zwei Jahren hatte dieser – als die Vertreter der LÄK damals erstmalig über eine Streichung der Zusatzbezeichnung diskutierten – dies als „das absolut falsche Signal“ bezeichnet. Zu der aktuellen Entscheidung der LÄK liegt bislang keine Reaktion des Landesgesundheitsministeriums vor.
Klar ist aber: Der Beschluss der Landesärztekammer zieht eine Satzungsänderung nach sich. Im nächsten Schritt wird das Sozialministerium als Rechtsaufsicht im Rahmen des Genehmigungsprozesses prüfen, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg mit homöopathischen Methoden und Mitteln werde durch diesen Schritt weder eingeschränkt noch verboten, betont auch die Kammer. Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben oder momentan noch dabei sind, wären von der Änderung nicht betroffen.
Michaela Geiger von der DZVhÄ ergänzt: Auch werde die Homöopathie weiterhin von den Krankenkassen erstattet. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ, das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.
Homöopathie nach Samuel Hahnemann
Krankheit
Hahnemann fasste Krankheit als eine innere Störung des gesamten Körpers auf. So wird es im Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung vermittelt, die Hahnemanns Nachlass aufbewahrt. Fieber, Schmerz oder Entzündungen wertete er als Symptome. Somit gilt ein Mensch der Hahnemannschen Lehre nach erst als gesund, wenn sein Organismus ihn befähigt, auf krankmachende Reize seiner Umwelt ausgleichend zu reagieren. Das Ziel der homöopathischen Behandlung besteht also darin,das Gleichgewicht mithilfe einer Arzneimitteltherapie wiederherzustellen.
Heilprinzip
Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden: So lautet seither das Grundprinzip der Behandlung. Seine Arzneimittel stellte Hahnemann selber her. Die Ausgangsstoffe wurden mit Alkohol verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben und dabei immer weiter verdünnt.

