Baden-Württemberg

Es geht nicht um Sex

In der Polizeiaffäre geht es nicht um Sex, sondern um strukturellen Machtmissbrauch. Die Frage, ob die Polizistin den sexuellen Kontakt mit dem Polizeiinspekteur „auch gewollt“ habe, ist dabei nicht relevant, kommentiert Eva-Maria Manz.

  • Der Angeklagte (Mitte), der inzwischen suspendierte Inspekteur der Polizei, mit seiner Anwältin im Gerichtssaal.Foto: dpa/Bernd Weißbrod

    Der Angeklagte (Mitte), der inzwischen suspendierte Inspekteur der Polizei, mit seiner Anwältin im Gerichtssaal.Foto: dpa/Bernd Weißbrod

An eine Verurteilung des Polizeiinspekteurs in der Polizeiaffäre glauben nicht viele. Zu gering seien die Beweise, dass die Nebenklägerin, eine Polizistin, die sexuelle Begegnung mit dem ranghöchsten Polizisten von Baden-Württemberg „nicht auch gewollt“ habe, heißt es. Wie häufig beim…

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