Baden-Württemberg

Ermittlungen gegen Udo Stein eingestellt

Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein muss sich nicht vor Gericht wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft schließt seine Schuldunfähigkeit nicht aus.

  • Udo Stein (Mitte, hinten) in seiner AfD-Fraktion.Foto: imago/Arnulf Hettrich

    Udo Stein (Mitte, hinten) in seiner AfD-Fraktion.Foto: imago/Arnulf Hettrich

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen Udo Stein eingestellt. Der AfD-Landtagsabgeordneten wird nicht wegen Hausfriedensbruch oder Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig…

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